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um es zur Vermehrung der Staats- Einkünfte und des Capitals in einem andern Lande, wegzuschicken,

Man muß sich jedoch erinnern, daß die Schuldbi= lanz gegen Frland die Ausfuhr desselben mit der Einfuhr und dem ausländischen Geldaufwande desselben, zusam mengenommen, nur dann gleich macht, wenn man ihrer Wirkung keine Fesseln anlegt. Es ist allerdings mögs lich, daß ein künstliches System die Wirkung der Bilanz in so weit hintertreiben kann, daß es derselben alle ihre schädlichen Seiten läßt, und dennoch ihr Bestreben, ihr eigenes Gegenmittel hervorzubringen, lähmt.

Von dieser Art scheint die Verfügung zu seyn, daß man die Summen, welche jährlich zur Bestreitung der irländischen Staatsbedürfnisse nöthig sind, in England borgt. Man kann antworten, dies sey unvermeidlich, weil diese Gelder in Irland nicht aufgetrieben werden können. Das kann seyn: es ist aber deswegen nicht minder schädlich. Man hat öfters die Nachtheile anges deutet, welche diese Verfügung dadurch hervorbringt, daß Irland beständig seines Metallgeldes oder seiner Produkte beraubt wird, um die Zinsen bezahlen zu kön= nen: indessen scheint sie noch eine nåhere weniger bemerks te aber weit schädlichere Wirkung zu haben.

Erstlich setzt sie Irland in den Stand, die Schulds bilanz auf eine andre Art zu decken, als durch die Auss fuhr seiner eigenen Produkte und Manufakturen; durch den unnatürlichen Vorrath an circulirendem Medium, welchen diese Verfügung in Irland verursacht, hinters treibt sie gänzlich die Nachfrage nach circulirendem Medium, welche aus der Schuldbilanz sonst erwachsen und auf die bereits angeführte Art eine solche Vermehrung von Produkten erzeugen würde. Da sie (nehmlich die Anleihe in England) die Seltenheit des circulirenden

Mediums verhindert, so verhindert sie auch nothwendis gerweise die Entstehung aller der vermehrten Produkte, welche sonst aus der Seltenheit des umlaufenden Mittels in Irland hervorgegangen seyn würde. In dem Aus genblicke, wo es den Irländern zum Vortheil gereichen könnte, wenn das circulirende Medium so theuer als möglich wäre, macht sie es so wohlfeil als möglich; zu der Zeit, wo die Vermehrung der Produkte am noth, wendigsten ist, verdrängt sie nicht nur die Nothwendigs keit, sondern auch großentheils die Versuchung, diesen Produkten Daseyn zu geben. So weit die Schuldbilanz geht, wird sie von der Anleihe bezahlt und kehrt gleich wieder als Bezahlung bis auf diesen Belauf nach Engs land zurück; welche Bilanz, wenn man die Anleihe nicht nach Irland remittirt håtte, in Produkten bezahlt worden wäre, die dann vorhanden gewesen seyn würden. Da aber die nach England remittirte Anleihe vielleicht den Betrag der Schuldbilanz, die Irland zu bezahlen hat, übertrifft, so fragt es sich, wie dieser Ueberschuß angewandt wird? Kein Land kann, wie oben erinnert worden ist, eine größere Quantitåt klingende Münze bes halten, als es zum Repräsentanten seines Handels brauchen kann, und zwar in demselben Werthe, wie die Münze von den benachbarten Völkern gebraucht wird. Aber die Staatsanleihe mag nach Irland remits tirt werden auf welche Art sie will, so muß das Medium, wodurch sie remittirt wird, auch in England ein Stellvertreter des Werthes seyn; und da es in Irland keinen Werth findet, dessen Stelle es vertreten könnte (denn der Werth der Waaren in Irland wird höchst überflüßig auf eine andre Art repråsentirt) so kann es eben so wes nig in Irland verbleiben, als ob es eben so viel Metallgeld wåre; es verläßt Irland daher augenblicklich und,

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kehrt nach England zurück; aber nachdem es Englands Forderungen an Irland befriediget hat, kann es nach England blos als Tauschmittel für Waaren zurückkehren.

Also vermindert das in England geborgte Geld die. Ausfuhr Irlands um so viel als die Schuldbilanz ausmacht, und vermehrt Irlands Einfuhr um so viel als die Anleihe mehr beträgt denn die Schuldbilanz. Dies geht so zu: wenn die Anleihe remittirt werden soll, zieht die Schazkammer in Dublin auf ihren Agenten in Lons don, und verkauft die Tratten denen, die aus Dublin Geld remittiren wollen: aber der Käufer ihrer Tratten in Dublin hat nur zwey mögliche Wege, fie anzubringen : entweder er befriediget damit eine Forderung an ihn in England, oder, wie vermuthlich öfter geschicht, er verschreibt dafür Waaren aus England, um sie mit Gewinn in Irland zu verkaufen. Wendet er die Tratte auf die erstere Art an, so verrichtet sie offenbar das Amt, wels ches Produkte von demselben Werthe sonst verrichtet ha= ben würden; wendet er sie aber auf die zweyte Art an, so ist dies eine so gerade Vermehrung der Einfuhr, daß es unnöthig wäre, sich darüber auszulassen. Im ersten Falle setzt die Tratte der Schaßkammer den Inhaber derselben in den Stand, das circulirende Medium Irlands zu schonen, und hält dadurch die Ausfuhr zurück, wels che entweder an dessen Stelle getreten oder abgegangen seyn würde, um es wieder zu erlangen, wenn man es wirklich ausser Lands geschickt hätte. Im zweyten Falle giebt die Schatzkammertratte dem Inhaber eine Forde rung auf London, welche von der Quantitåt des circus lirenden Mediums in Irland außerdem nicht verstattet worden wåre.

Also vermehrt die Staatsanleihe das irländische Capital so wenig, wiewohl man zuweilen diese Meys

nung gehegt hat, daß sie vielmehr nichts als dessen Ausgaben vermehrt. Indem sie das Verzeichniß der in Irs land eingeführten Sachen erweitert, muntert sie dasselbe auf oder nöthiget es vielmehr, fremde Artikel zu verzehren, die es sonst nicht gekauft haben könnte; zu gleicher Zeit verkürzt sie die Liste der irländischen Ausfuhr, und hindert das Daseyn derjenigen Produkte der Industrie, welche, wenn die Anleihe nicht wäre, durch die Schuldbilanz hervorgerufen werden würden. Der Ueberschuß der Anleihe über den Betrag der Schuldbilanz befördert nicht nur, sondern erzwingt die Einfuhr bis auf den Belauf dieses Ueberschußes: er geht eigentlich in Einfuhr hinüber, denn er kann auf keine andre Art remittirt werden. Wenn er zuerst in Metallgeld, oder in Banknoten, oder in Wechseln remittirt wird, so können weder das Geld, noch die Noten, noch die Wechsel in Irland bleiben, weil da kein Werth vorhanden ist, dessen Stelle fie vertreten könnten; sie verlassen Irland sogleich und kehren nach England zurück; aber sie können nur als Tauschmittel für Einfuhrartikel nach Irland zurückkchren. Auf diese Art lassen sich die täglichen Ein- und Ausfuhrlisten des Hafens von Dublin leicht erklären, deren furchtbare Einfuhrbilanz die irländischen Kaufleute in Erstaunen *) setzt und sie zur Verzweiflung bringt. Hier ist eine von diesen Listen, und der Leser wird ersucht, auf dieses merkwürdige Document besonders zu achten, weil es beweißt, wie sehr der Lauf des Handels durch Finanzoperationen verkehrt werden kann.

*) Ihr Erstaunen entsieht daher, weil-jie glauben, daß der gegenwärtige Wechselcurs die Wirkung eines Solls von zehn Procent auf alle Einfuhrartikel habe: die fortgehende Vermehrung derselben muß sie daher natürlich in Erfans nen sehen. Verf.

Gpgl. Miscellen, XVII. 3.

Jahr endigt d. Jahr endigt den 25 März

Bnuv

Uebersicht des nach den Zollhausbüchern angegebenen Werthes der Aus- und Einfuhr Leberri in Irland auf fünfzehn Jahre bis zum 5. Januar 1803.

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Fünf Jahre vor 1790|3,829,914 2 1 3/4|4,855,299 8 3
der ersten An 17914 071,794 4 2 1/2 4,942,600 19 6 1/4
leihe, die inGros: 1792/4,338,012 4 7 5,387,760 5 9 3/4
britannien für 1793 4,085,149 17 9 1/2 5,047.593 10 8 1/4
Irland erhoben 1794 3,216,405 8 2 3/4 4,665,162 15 8 1/4
wurde.

Fünf Jahre nach 1795|4,143,296 12 2
der ersten An: 17964,656,608 5 3
leihe, die inGros
britannien
Frland gemacht
wurde.

4,751,334 16 2 1/41
1/2 5,064,333 3 6 3/4
1797 4.436,943 0 7 1/2 4,570,765 5 1 3/4
1798 3,396,880 15 6 1/4 4,378,734 25 1/4
1799 4,393,015 1 3. 1/4|4/59

für

4,593,915 8 5 1/4

106,183,457 05 1/4/4,079,271 10 9 1/2

2,104 185 9 7 3A

1801 5 58,596 10 5

3,819,062 8 o 1/4

1,765,534 2 4 4

Die fünf lehten
Jahre

1802 5.006,457 8 6 1/24,403,247 I o

603,210 7 6 1/2

1803 0,037,253 15 4 1804 5.275,650

5,090,395 6 7 3/4

996,858 3 8 14

I O

4,770,383 0 3

505,262 0 9

1,025,385 % 1 1/41

Jährlicher

870,806 15 3 3/4

Durchschnitts:

1,049,748 1 2 3/4

962.443 12 10:4

Ueberschuß der
Ausfübr

1,448,757 10 5 1/2 1.1958.

608,038 4 0 1/4) 407,724 18 3 1/4 133,822 46 6 1/4

981,853 6 II 200,900 7 2

PF.

Fährlicher
Durchschnitts-
lleberschuß der
Ausfuhr
466.466 Pf.
12Co. od.

Jährlicher
Durchschnitts-
Ueberschuß der
Einfuhr
1,071,428 PF.

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