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Ch. Sigm. von Pichl, vormaligen General - Einnehmer vereinigt wurden. Die drei Hauptzweige find: die Buchhaltung in Cammeralfachen, in Berg- und Münzwefen, und für die milden Verwaltungen. Der Hofkriegsrath wurde in feiner alten Verfaffung bestätigt. Vicepräfident deffelben ift der Oberft Graf von Lützow. Das ehemalige Collegium medicum wurde aufgehoben, und statt deffen eine eigene selbstständige Stelle, unter dem Namen Medicinalrath, errichtet, der den ganzen Umfang der Sanitätspolizei und gerichtlichen Arzneikunst zu besorgen hat. Der Wirkungskreis deffelben erstreckt sich auf Salzburg, Palau und Berchtesgaden. Die Regierung im Fürften. thume Eichstädt, bei der zwei Aerzte als Medicinalrefe renten angestellt worden find, ift angewiefen, in wichtigen Angelegenheiten das Gutachten des Medicinalrathes in Salzburg einzuholen. Der Director (Hofrath und Profellor Hartenkeil), vier Räthe und zwei Affefforen formiren diefe Stelle. Das Confiftorium, welches vormals unter allen Dicafterien den erften Rang behauptete, iltin diefer Eigenschaft und Benennung aus der Reihe der Landesstellen gänzlich ausgetreten, und hat dermalen feinen Platz unter dem Namen eines geiftlichen Adminiftrationsrathes nach dem Medicinalrathe (Verordn. über die Rangverhältniffe der Kurf. Salzh. Staatsdienerfchaft v. 21. Herbftm. 1803). Das Perfonal deffelben ist mit Ausnahme des Präfidenten Grafen Starhemberg, welcher auf eigenes Anfuchen, Kränklichkeit wegen, in Ruheftand verfetzt wurde, noch das Vorige der Director (geheime Rath Hochbichler) und acht Räthe. Seinem Wirkungskreife wurden entzogen die weltlichen milden Stiftungen, als Spitäler, Armen-Erziehungs-Anstalten u. dgl., welche als Polizeiantalten der Landesregierung untergeordnet wurden. Auch das Teutfche Schulwefen wurde demfelben mit Ausnahme des Religionsunterrichts abgenommen, und wird theils von der Landesregierung unter der Aufficht des dirigirenden Staatsminifteriums, theils von dem Schuldirector Vierthaler beforgt. Als Erzbifchöfliches Confiftorium behandelt daffelbe die Ordinariatsgefchäfte, und als geiftlicher Adminiftrationsrath übt es das landesherrliche Oberauffichtrecht über das Kir

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chen- und anderer geistlichen milden Orte Vermögen aus ; daher auch feine Oeconomieprotocolle zur landesherrlichen Bestätigung vorgelegt werden. Seine Gerichtsbarkeit ist noch ungefchmälert, felbft in fo fern fie in bürgerlichen Rechtsfachen fich über geiftliche Personen ausdehnt, und nicht aus bischöfflicher, fondern aus landesherrlicher Gewalt ausgeübt wird.

2.

Etwas über die geographischen Charten von Rufsland, zu Anfange des vorigen Jahrhunderts, nebft einem bisher noch ungedruckten Briefe des grofsen Leonhard Euler.

(Aus der St. Petersburgifchen Teutfchen Zeitschrift.)

Aeufserft unvollkommen waren die geographifchen Kenntniffe und folglich auch die Charten vom Russischen Reiche vor dem Anfange, ja felbft noch in den zwei ersten Decennien des achtzehnten Jahrhunderts. Blofs Ausländer, und mehrentheils folche, welche nie den Ruffischen Boden betreten hatten, folglich keine Meffungen und astronomische Beobachtungen anftellen konnten, lieferten, uns Nachrichten und geographische Charten von demselben. Man betrachte nur die Charten von diesem Reiche in Münfters Cosmographie, (Bafel 1550) und in Gerhard Mercators Atlas, wovon die zweite Ausgabe auf Kosten des Jodocus Hondius 1600 zu Amfterdam herauskam. In der Folge gaben fich vorzüglich die Holländer, Visfcher. und Witfen, nebft mehreren andern, Mühe, richtige und genaue Charten von Russland zu liefern, welche aber eben fo unvollkommen blieben als die ihrer Vorgänger.. Zwar war Witfen felbft in den Jahren 1666, und 67 mit einer Holländischen Gesandtschaft in Russland gewesen, unterhielt auch einen beständigen Briefwechsel dahin,

allein

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allein demungeachtet blieben feine Charten mangelhaft. Der berühmte Adam Olearius, der in der Mitte des fiebenzehnten Jahrhunderts Russland his nach Perfien durchreiste, wagte es, eine heffere und genauere Generalcharte zu liefern, die allerdings ihren Werth hat, allein fie ist nur da zuverläffig, wo der Verfaffer selbst gewefen ift, und mit eigenen Augen gefehen hat. Mehreres hierüber, und vielleicht das vollständigfte Verzeichnifs bis 1761 aller ältern Land- und Seecharten von Russland findet man in Müllers Sammlung Ruffifcher Gefchichten, im 6ten Bande. Doch müffen hier eine General- und zwei Specialcharten nachgeholt werden, die fich in diefem Verzeichniffe nicht befinden, von Büfching nirgends angeführt find, auch in der Landchartensammlung des Ruff. Reichs (Rejestr Landkartam, fchertefcham i Planam roffiifkoi Imperii, nachodäfchtschimfa w geogra phitfchefkoi Departemente pri Imperatorfkoi Akademii Naük) vom Jahre 1748 nicht stehen. Der Titel der Generalcharte ift: Noviffima et accuratiffima totius Ruffiae, vulgo Mofcoviae tabula, a Jufto Danckerts. Amftelodami, ohne Jahrszahl. Sie mufs aber entweder in den letzten Jahren des 17ten oder zu Anfange des 18ten Jahrhunderts verfertigt worden feyn, denn St. Petersburg ist noch nicht darauf angegeben. Sie ist von der Gröfse des gewöhnlichen Landchartenformats und recht fauber geftochen. Ferner zwei Specialcharten, eine von Liefland in Schwedifcher Sprache: Charta öffwer Hertigdömmet Liflandh, ohne Jahrszahl, ohne Namen des Verfaffers, und nur eine ziemlich fauber gearbeitete Handzeichnung. Sie fafst den Diftrict von Riga bis an den Peipusfee in fich. Die zweite ist eine Charte von Kurland, nebft einem grofsen Theile von Liefland, von Liebau, bis Karkul hinauf, und dem ganzen Laufe der Düna. Auch nur eine Handzeichnung. Unten steht von einer fremden Hand gefchrieben:,,Das Original von diefer Charte ift Schwedisch, in Petri I. Cabinet verwahrt, und zu der Zeit, ,,da die Schweden Kurland inne hatten, von einem ,,Schwedischen Officier verfertigt worden.“

Sie find alle drei in der Bibliothek S. K. H. des A. G. E. XV. Bds. 1. St. G

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Grofsfürften Conftantin befindlich. Peter der Grofse, deffen Scharfblicke nichts entgieng, was zum Nutzen nnd Vortheile feiner Unterthanen abzweckte, fah die Nothwendigkeit richtiger, geographifcher Charten von feinem grofsen Reiche ein. Vorzüglich durch Holländifche Ingenieurs liefs er die Küften und den Lauf der Flüffe aufnehmen, und fchickte im Jahre 1715 Landmeffer in das Innere des Reichs, welche einzelne Provinzen und Districte meffen und die Charten davon an den dirigirenden Senat einfenden mussten. Diefe Charten häuften fich in der Folge fo fehr, dafs der damalige Oberfecretair des Senats, Iwan Kirillow, aus patriotifchem Eifer, um die Erlaubnifs nachfuchte, fie auf feine Koften stechen laffen zu dürfen, um fie fürs gröfsere Publicum brauchbarer zu machen, und richtigere geographische Kenntniffe von feinem Vaterlande zu verbreiten. Und wirklich machte er auch im Jahr 1726 hiemit den Anfang, und es kam ein Atlas von vierzehn Special- und einer Generalcharte zum Vorfchein. Allein abgerechnet, dafs es dem guten Kirillow an den nöthigen Kenntniffen hiezu fehlte, dafs diefe Charten von zweien Ruffischen Kupferftechern äufserft fchlecht und fehlerhaft geftochen waren, fo enthielten fie auch nur die Gebiete einzelner Städte, als: Wiburg, Kexholm, Olonez, Arfamas u. a. und keinesweges ganze Provinzen und Gouvernements. Die Generalcharte, welche bei der Academie der Wissenschaften beffer geftochen wurde, ift, aller Mängel ungeachtet, noch immer gut genug gerathen. Der felige Kirillow hatte den Einfall den erften Meridian durch die Infeln Oefel und Dago ziehen zu lassen, welches ihm vergebens von der Academie widerrathen wurde, weil dafelbft noch keine aftronomischen Beobachtungen angestellt waren. Man fah bald die Unvollkommenheit diefer Generalcharte ein, und der damalige Präfident der Academie der Wiffenschaften, Baron von Korff, errichtete von neuem ein geographifches Departement bei der Akademie, welches den befondern Auftrag erhielt, eine Generalcharte vom Ruffifchen Reiche mit möglichster Sorgfalt und Genauigkeit zu Stande zu bringen. Der berühmte De l'Isle follte mit selbstgewählten Ingenieurs und Landmessern in die

innern Provinzen des Reichs reifen, um an verfchiede. nen Orten altronomische Beobachtungen anzustellen. Der Baron Korff gab überdies mehreren Akademikern den Auftrag, ihr Gutachten über die befte Art der Verfertigung diefer Generalcharte an ihn einzufenden. Die hier. über eingegangenen Berichte des grofsen Leonhard Euler, Siegfried Bager, De l'Isle und Gottfried Heinfius befinden fich in unfern Händen, und wir glauben unfern Lefern einen Dienst zu erzeigen, wenn wir ihnen den Brief des unsterblichen Leonhard Euler, an den Baron Korff, über diefen Gegenstand wörtlich mittheilen.

P. P.

Da Ewr. Excellenz die Gnade gehabt, mir die Arbeit bei der Geographie, und infonderheit die Verfertigung der Generalcharte von Russland aufzutragen; als erfor dert meine Schuldigkeit, nachdem ich mir den bisherigen Vorrath an Particulaircharten bekannt gemacht, Ew. Excellenz meine Meinung und Vorschlag, wie diefes Werk am füglichften könne ausgeführt werden, gehorfamft vorzutragen. Aus der Charte von den Gränzen des Ruffifchen Reichs, mit den daran ftofsenden Ländern, welche ich auf Ew. Excellenz Befehl, fo gut als es mir möglich war, verfertiget, habe ich genugsam gesehen, dass es nicht nur allzuschwer, und sehr lange Zeit erfordern würde, aus den vorhandenen Specialcharten unmittelbar eine Generalcharte zu Stande zu bringen, sondern eine folche Arbeit würde auch gänzlich unmöglich seyn, theils wegen der grofsen Anzahl der Specialcharten, theils auch, weil diefelben nicht genau zufainmenpalien, und mit grofsem Fleisse erft müfsten unter fich verglichen werden. Ich rede aber hier von einer vollkommenen und accuraten Generalcharte, welche mit der wahren Lage der Länder und Ströme auf das genauefte übereinkommt; denn, wenn man fich um die Länge und Breite der Oerter nicht fo fehr bekümmern wollte, fo wäre die Verfertigung einer folchen Charte nicht nur leicht, fondern auch, meines Bedünkens nach, überflüffig, weil dergleichen fchon hin und wieder find verfertiget worden, Diefem ungeachtet halte ich den gegenwärtigen Vorrath

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