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ein Parlamentsglied, der die Lady Mary Ann, Loch ter des Grafen von Shaftsbury, geheurathet hatte, entdekte ein unerlaubtes Verhältniß seiner Gemahlin mit dem Marquis von Blandfort, Sohne des Herzogs von Marlborough, welcher selbst an eine sehr tugendhaf. te Dame, die Tochter des Grafen von Galloway, vers heurathet war, mit welcher er sechs Kinder hätte. Die Sache wurde klar bewiesen, vornehmlich durch Briefe des Marquis an die Lady Mary Ann Sturt. Der Sachwalter für den Beklagten begehrte ihn nicht zu entschuldigen, führte aber dagegen an, daß Herr Sturt mit sehr geringem Rechte über die Untreue seis ner Gemahlin klagen könnte, da er selbst in offenba, rem Ehebruche mit einer Harfenspielerin, der bekann ten Madame Krumpholz lebte, und mit ihr einen Sohn gezeugt hätte. Der Advocat that durch die Aussage einer Magd dar, daß Hr. Sturt und die Harfenspielerin zusammen geschlafen hätten. Lord Kenyon, der Richter, bedauerte zwar, daß dergleichen anstößige Prozesse so oft, besonders in so hoben Ständen vor, kámen, entschied aber in diesem Falle folgendermas sen: So ausschweifend ein Mann auch vor der Heus rath seyn möchte, so sollten ihm seine Laster doch nicht zugerechnet werden. Eine Frau, die es unternahme, einen Wüstling zu bessern, båtte kein Recht, sich auf seine vorige Aufführung zu berufen, um dadurch Un. regelmässigkeiten auf ihrer Seite zu beschönigen: wenn aber der Mann, nach der Heurath, selbst im offenbaren Ehebruche lebte, so håtte er kein Recht, wegen der Verführung seiner Frau, und der Verlezung seines Ehebetts, bey den Gefezen um Hülfe anzusuchen. Wer um Genugthuung für Unrecht anhielte, follte sich selbst rein wissen. Die Geschworne begaben sich nur eine

eine furze Zeit hinweg, und erkannten auf nicht mehr als hundert Pfund Entschädigung für Herrn Sturt.

Nichts ist stadtkundiger in London, als daß man gegen ein Geringes Bösewichter erkaufen kann, wels che alles, was man will, beeidigen. Hierdurch kommen oft Leute, welche nicht wissen, daß man diese Buben mit ihren eigenen Fallstrifen fångt, in die größte Bedrängnis, wie folgendes Beyspiel beweist, das nicht öffentlich bekannt, uns aber von guter Hand vertraut worden ist. Ein bejahrter Ausländer, der sich ein kleines Vermögen erworben hatte, und nicht weit von Middlesex Hospital in grosser Eingezogenheit lebte, wurde eines Morgens herausgerufen. Sie würden mir einen Gefallen thun, sagte ein Mann zu ihm, wenn Sie mir die Rechnung bezahlen wollten." "Ich entsinne mich nicht, Ihnen etwas schuldig zu seyn," antwortete der Ausländer. Der Mann nahm eine bee fremdete Miene an, und versicherte mit einer Betheus rung, ihm sehr kostbare Meubeln auf seine Bestellung an einem bestimmten Tage ins Haus gebracht zu ha ben; und er wolle Zeugen stellen, die es beeidigen könnten. Der Ausländer hatte gut leugnen; der Bös sewicht bestand auf seiner Schuldforderung, und gieng mit der Drohung fort, sich auf dem Wege Rechtens bezahlt zu machen. Wenige Stunden nachher erhielt der Ausländer eine Vorladung, sich im Gerichte zu ftellen. Scine Freunde versicherten ihn, daß er in großser Gefahr schwebe, und sich daher bey einem Rechtse gelehrten berathen solle. Der Attorney, dem er die Sache erzählte, sah gleich ein, mit was für Leuten es der Beklagte zu thun hätte, und fragte ihn, ob er seiner Seits durch Zeugen beweisen könnte, daß er

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die erwähnten Sachen nicht erhalten håtte, oder daß er an dem Tage, wo sie sollten abgegeben worden seyn, gar nicht in London gewesen wäre? Nein, antwortete der Ausländer, ich kan weder das eine noch das andre erhårten. Nun so müssen Sie die Rechnung bezah len, sagte der Rechtsagent, so sehr Ihnen auch un „recht geschehen mag, weil Sie weiter nichts als Ihre „eigne Versicherung dagegen zu sezen haben, der Klás "ger aber Zeugen bringt indessen, fuhr er nach ei ner Pause fort, ob mir es gleich unmöglich ist, »Ihnen aus der Sache zu helfen, so will ich Ihnen doch „einen andern Rechtsagenten angeben, der sich mit solchen Sachen befaßt, aber unter der Bedingung, „daß Sie nicht sagen, wer Sie zu ihm geschikt hat.” Der bezeichnete Attorney war einer von denen Schur, ken, die sich von den Schicanen und Winkelzügen näh, ren, wozu die englischen Geseze schlechten Menschen alle Thüren öfnen. Er hatte kaum den Handel gehört, als er dazu lachte, und sagte: „Lassen Sie mich nur machen; Sie bezahlen mir etliche Pfund für meine Mühwaltung, und ich helfe Ihnen aus der Verz Legenheit; doch müssen Sie mir versprechen, wenn wir vor den Richter kommen, kein Wort zu sagen, fon= dern mich meinen Weg gehen zu lassen." Dies wurde eingegangen, und die Partheyen erschienen im Gerichte. Der Kläger erzählte den Verlauf der Sache mit den wahrscheinlichsten Umständen, und hatte einen sehr wohlgekleideten Mann bey sich, welcher beeidigte,. daß er bey Ablieferung der Waaren zugegen gewesen sey. Es kam nun an die Gegenpartie. „Wir können nicht „läugnen, hub der Rabulik an, diese Waaren ers halten zu haben." Hier vergaß sich der Ausländer, fuhr erstaunt auf, und wollte den Fuchs, der seine

Sache führte, unterbrechen, aber dieser erinnerte ihn an die gemachte Bedingung — „Wir haben allerdings die Sachen erhalten, fuhr er fort, aber mein Client bat ein schwaches Gedächtniß; denn sonst würde erfich auch erinnert haben, daß er die Rechnung schon bezahlt hat, gleich als die Güter ins Haus ges bracht wurden; hier ist die Quittung, Kläger mus seine eigene Handschrift darinn erkennen, und ich fann hier zweh Zeugen aufführen, die zugegen was ren, als das Geld bezahlt, und diese Quittung hier „geschrieben wurde." Die ersten Schelmen sahen sich hier von noch grösseren überlistet, und der Kläger gestand mit vielen Entschuldigungen, daß er einen Fra thum begangen habe, mußte aber, wie billig, die Kos ften tragen..

Zu Carlisle giengen ein Kärner und ein schlechtes Weibsbild eine Wette ein, wer am mehrsten trinken könnte. Der Kärner wollte ein Quartierchen Ale (ein sehr geistiges Bier) für jedes Glas Brandtwein der Frau trinken, und wer am frühesten aufhören müßte, föllte die Rechnung bezahlen. Beyde tranfen tapfer, bis der Wirth auf jeder Seite ein und dreyßig Gläser an geschrieben hatte, worauf der Kärner durch ein bereds `tes Stillschweigen und Einniken anerkannte, daß er zü viel geladen habe, und nicht weiter fahren könnte ş fonach erhielt seine schöne Gegnerin den Sieg, obschon `zu Anfange die zahlreiche Gesellschaft größtentheils ges gen sie gewettet hatte.

Neue Kupferstiche.

The assault and taking of Seringapatam on the th. of May 1799 dedicated to his Majesty by A. Cardon and L. Schiavonetti, d. i. Angriff und Einnah.

me der Vestung Seringapatam.

Gemahlt von H. Singleton, und gestochen von A. Cardon, Preis: vier Guineen. No. 31. Clipstonestreet, Fizronsquare.

Jin Ganzen genommen, ein gutes Blatt, das viel Wirkung thut, obschon Kenner sagen, daß sie bey ein nem solchen Gegenstande mehr Figuren erwartet båtten. Man hat tadein wollen, daß der Künstler aus seinem Kreise getreten sey, und die Einheit vernachläßiget ba be, wober denn die Darstellung mehr einem Scharmû, sel, als dem regelmäßigen Angriffe einer stark befestig ten Stadt, gleiche; aber ein solcher Angriff konnte bey Seringapatam nicht Statt finden, mithin ist Singleton eben so gut zu vertheidigen, wie Vorter in seinen beyden grossen Gemåhlden von Seringapatam und Acre. Es ist vortreflich in Crayonmanier gestochen. Der Contrast unter den Scapoys und europäischen Soldaten ist gut getroffen.

The body of Tippoo &c. Der Körper des Sula tan Tippuh Saheb von seiner Familie erkannt. Ges mahlt von Robert Kerr Porter, gestochen von Schig vonetti. Preis: vier Guineen. Zu haben an dem eben gedachten Orte. Dies ist das Gegenstük zu dem voriz gen. Die Erfindung verdient das gröste Lob, und die Zeichnung ist correct. Tippuhs Figur ist sehr interefsant, und die grosse Rührung der gebeugten Familie ist vortreflich und mannigfaltig ausgedrüft. Vorters feurige Fantasie spricht auch aus diesem schönen Blatte, welches unter den neuen Kupferstichen den erßten Rang verdient.

The Woodman and the Shepherd, d. i. der Waldbewohner und der Schäfer, das erste Blatt von S. Drummond, und das zweyte von G. Morland gemahlt: beyde yon W. Barnard gestochen; beyde colos

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