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Molkereien auf Aktien bei der Abrechnung über die Milch nur teilweise deren Fettgehalt in Betracht zogen, übersahen auch die privaten Butterhändler bei der Feststellung des Butterpreises oft grossenteils die Qualität der Butter und berücksichtigten bei der Preisbemessung mehr die Gesichtspunkte der Konkurrenz. Eine Wandlung zum Bessern trat auch in dieser Beziehung erst ein, als die Genossenschaftsmolkereien Finnlands unter sich das genossenschaftliche Zentralgeschäft Valio gründeten, das im Dezember 1905 mit seiner Tätigkeit begann. Valio führte nämlich von vornherein eine wöchentliche Qualitätsprüfung der Butter und Qualitätsbezahlung ein und arbeitete zugleich auch von Anfang an auf die Verbesserung der Qualität der Butter seiner Mitgliedermolkereien hin.

I. QUALITÄTSBEZAHLUNG

UND

QUALITÄTSBELOHNUNG

IN DEN

BUTTEREIEN.

Die Abrechnung mit den Molkereien.-Während den ersten Geschäftsjahre der Firma Valio, wo in Finnland noch keine staatliche Butterkontrolle bestand, wurde die Butterprüfung von drei mit dieser Arbeit vertrauten Funktionären der genannten Firma ausgeführt. Die Points wurden nach der Skala 1-15 gegeben, in der 1 die schlechteste und die 15 die allerbeste Qualität bedeutete. Bei der Zuteilung der Points wurden Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Verpackung der Butter in Betracht gezogen. Fehler, die auf nachlässiger Zubereitung beruhten, wurden im allgemeinen streng beurteilt. Butter, die mindestens 10.7 Points erhielt, wurde als erstklassige Exportbutter gerechnet. Für Butter mit gleicher Pointzahl wurde derselbe Preis bezahlt. Der Preisunterschied pro Point war anfangs (1906) sehr unbedeutend, nur etwa 1 bis 2 Penni pro Kilogramm, aber schon im Jahre 1913 etwa 4 bis 5 Penni pro Kilogramm. Zwischen erstklassiger Exportbutter und zweitklassigem Erzeugnis, also zwischen den Points 10.7 und 10.3, ist der Preisunterschied erheblich grösser gewesen. In den Jahren 1906–1914 schwankte er, je nach den herrschenden Preisen, zwischen 4 und 8 Penni pro Kilogramm, und später, als die Preise während des Krieges stiegen, konnte er sogar 2 Markka betragen.

Solange es keine staatliche Kontrolle der Exportbutter gab, wurde nur die Butter der Mitgliedermolkereien von Valio von der Prüfung betroffen. Im Jahre 1913 wurde die Staatliche Butterkontrollanstalt gegründet, wonach alle Exportbutter der amtlichen Kontrolle unterworfen wurde. Die Staatliche Butterkontrollanstalt befolgt jedoch bei der Butterprüfung der Hauptsache nach dieselben Normen, die Valio früher aufgestellt hatte. Da der Export der Firma gegenwärtig etwa 85 Prozent, vom Butterexport des Landes beträgt und sie für die Butter nach der Qualität abrechnet, erhält der grösste Teil der Exportbutter zubereitenden Molkereien Finnlands heute für seine Erzeugnisse den Preis entsprechend der Qualität, zumal da auch die privaten Exportfirmen in letzter Zeit gezwungen gewesen sind, die Qualität der Butter bei der Berechnung mehr als früher in Betracht zu ziehen.

Die Qualitätsbelohnung der Butterbereiter.-Im Jahre 1921 begann Valio auch an die Butterbereiter seiner Mitgliedermolkereien Qualitätsbelohnungen auszuzahlen. Da die Voraussetzungen zur Herstellung der ihrer Qualität nach guten Butter in den verschiedenen

Teilen des Landes verschieden sind, wurden die Molkereien inbezug auf die Gewährung der Qualitätsbelohnung in drei Gruppen eingeteilt, in denen die Anforderungen von verschiedener Art sind. Der Qualitätsbelohnung wurden die von der Staatlichen Butterkontrollanstalt ausgeführten Prüfungen zu Grunde gelegt. Eine Prämie erhielt der Butterbereiter für alle die an Valio gelieferte Butter, die bei der Prüfung mindestens 10.7 Points in Gruppe I, 10.3 in Gruppe II, und 9.7 in Gruppe III, erzielte und nicht über 16 prozent Wasser enthielt. Die Höhe der Prämie war 75 Penni pro Zentner, wenn der Butter die obenerwähnten, für jede Gruppe bestimmten niedrigsten Points zuerkannt wurden, und 1 Markka 25 Penni pro Zentner, wenn die Pointzahl, in Gruppe I mindestens 11.3, in Gruppe II, 11.0, und in Gruppe III, 10.7 war. Ausserdem verteilt Valio alljährlich Spezialprämien an die Butterbereiter derjenigen Molkereien, deren Butter sich im Verhältnis zum vorhergehenden Jahr am meisten verbessert hat. Ferner erhalten noch die 25 Molkereien, deren jährlicher Butterpoint am höchsten ist, eine besondere ehrenvolle Erwähnung. Den Meiern und Meierinnen derjenigen Molkereien, die drei Jahre nacheinander eine solche ehrenvolle Erwähnung erhalten, gibt Valio eine Gratifikation in Bar und ein Diplom.

Anfang 1923 wurden die Verteilungsprinzipien der Qualitätsbelohnungen dahin abgeändert, dass die Einteilung der Molkereien in verschiedene Gruppen nach Produktionsgebieten aufgegeben und zum Ausgangspunkt der Beurteilung der Mittelwert der Points genommen wurde, die jede Molkerei im Jahre vorher bei den Prüfungen der Staatlichen Butterkontrollanstalt erzielt hatte.

Für jede Butterlieferung, die bei der Handelswertbestimmung mindestens den Point erreicht, der höchstens um 2/3 (0.66) Points niedriger ist als der Mittelwert der Points, die eine Molkerei bei der Handelswertbestimmung 1922 erzielt hat, wird als Qualitätsprämie 1 Markka pro Fass bezahlt mit einer Erhöhung um 25 Penni für jeden beginnenden 0.3 Point, wobei jedoch die höchste Prämie 1 Markka 75 Penni pro Fass beträgt.

Sind also die mittleren Points der Molkereien A, B, C, und D bei der Handelswertbestimmung von 1922, 11.84, 11.47, 11.32, und 10.98 beziehungsweise, so wird ihnen eine Qualitätsbelohnung für das Jahr 1923 von den Points 11.3, 11.0, 10.7 und 10.3 an bezahlt.

Ausser den obenerwähnten Qualitätsprämien werden den Bereitern feiner Sauerbutter (die bei der Handelswertbestimmung mindestens 11.3 Points erzielt hat) als ausserordentliche Prämie 50 Penni pro Fass gewährt.

In folgenden Fällen wird jedoch keine Qualitätsprämie gezahlt: (a) Wenn die durchschnittliche Pointzahl bei der Handelswertbestimmung von 1923 in Milchmolkereien unter 10.7 oder in Rahmmolkereien unter 9.0 ist. Zu den letzteren werden alle Molkereien gerechnet, die mehr als die Hälfte ihres Rohmaterials (entsprechend Kg. Fett) in Form von Rahm erhalten.

(b) Wenn der Wassergehalt der Butter 16 Prozent übersteigt. (c) Für eine Wochenlieferung, bei der auch nur in einem Fass im Exporthafen am Tage des Eintreffens der Butter Schimmel festgestellt wird.

Ausser Valio gewähren auch die Genossenschaftsmolkereien selbst ihren Butterbereitern eine Qualitätsprämie neben ihrem gewöhnlichen

Monatsgehalt.

Die Grundsätze, nach denen dieselbe ausbezahlt wird, sind in den einzelnen Genossenschaftsmolkereien verschieden. In den letzten Zeiten kommen die Sätze für die Zahlung der Qualitätsprämien am meisten in Aufnahme:

Ein Markka pro Zentner bei dem Point 11.0 und einem Wassergehalt von 14-15, aber nicht über 16 Prozent.

Zwei Markka pro Zentner bei dem Point 11.3-11.7 und einem. Wassergehalt von 14-15, aber nicht über 16 Prozent.

Drei Markka pro Zentner bei dem Point 11.3-11.7 und einem Wassergehalt von 15-16, aber nicht über 16 Prozent.

Vier Markka pro Zentner bei dem Point 12 oder mehr und einen Wassergehalt von 14-15, aber nicht über 16 Prozent.

Fünf Markka pro Zentner bei dem Point 12 oder mehr und einem. Wassergehalt von 15-16, aber nicht über 16 Prozent.

II. QUALITÄTSBEZAHLUNG UND QUALITÄTSBELOHNUNG IN DEN KÄSE

REIEN.

Emmenthalerkäse wird in Finnland bereits seit etwa 60 Jahren hergestellt, doch hat seine Produktion bis 1914 in den Händen eingewanderter schweizer Molkereipächter oder -besitzer gelegen. Diese verkauften ihre Erzeugnisse hauptsächlich nach Russland und die schlechteren Qualitäten in Finnland. Eine staatliche Kontrolle bestand für Käse in Finnland nicht und ist auch heute noch nicht vorhanden. Die Qualität des exportierten Käses war infolgedessen sehr ungleichmässig. Im Jahre 1913 tat Valio Schritte für die Hebung der Käseproduktion in den Genossenschaftsmolkereien, die bis dahin überhaupt keinen Käse hergestellt hatten, indem die Firma bei zweien ihrer Mitgliedermolkereien Praktikantenanstalt für die Ausbildung von Emmenthalerkäsern einrichtete. In dem Masse, wie einheimische Käser die Praktikantenanstalten absolvierten, gingen auch die Genossenchaftsmolkereien zur Käseproduktion über, sodass heute über 50 Genossenschaftskäsereien im Lande existieren. Manche von diesen Käsereien haben eine bedeutende Grösse und sind mit 6 bis 8 Kesseln ausgestattet.

Die Abrechnung mit den Molkereien. Bei der Abrechnung mit seinen Mitgliedermolkereien über die Käse hat Valio von Anfang an die Qualitätsbezahlung befolgt. Wenn die Käse aus den Molkereien in dem Zentrallager der Firma zu Helsingfors eingetroffen sind, wird ihre Prüfung von einer dreiköpfigen Kommission ausgeführt, die aus sachkundigen Funktionären der Firma zusammengesetzt ist. Bei der Prüfung werden berücksichtigt: die Lochbildung, die Konsistenz, der Geschmack, der Geruch, die Oberfläche und das Aussehen. Der Fettgehalt wird im eigenen Laboratorium der Firma untersucht. Auf Grund der Prüfung werden die Käse in vier Klassen geteilt, in deren zwei höchste die Exportkäse gehören. Die erste Klasse umfasst die feinsten und die zweite die gewöhnlichen Exportkäse. Die Käse der niederen Klassen werden nur ausnahmsweise aus dem Lande ausgeführt. Der Unterschied in den Preisen, die den Molkereien für die Käse der verschiedenen Qualitätsklassen bezahlt worden sind, schwanken je nach dem allgemeinen Preisniveau und entsprechend

1 In den finnländischen Genossenschaftsmolkereien wird das Personal von der Genossenschaft, nich t von dem Inspektor abgelohnt.

der Nachfrage nach schlechteren Käsesorten. Gewöhnlich beträgt die Preisdifferenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Qualitätsklassen 15 bis 20 Prozent. Ist die Nachfrage nach der feinsten Käsesorte rege, die nach dem zweitklassigen Käse dagegen flau, so kann der Preisunterschied sogar 25 Prozent betragen. Für Käse derselben Qualitätsklasse berechnet Valio jedoch immer denselben Preis.

Da in den Genossenschaftsmolkereien erst seit zehn Jahren Käseproduktion getrieben wird, hat sich Valio auf dem Gebiet des Käsehandels noch nicht die einflussreiche Stellung errungen wie auf dem Buttermarkt. Aus diesem Grunde ist in Finnland auch die Qualitätsbezahlung bei der Käseabrechnung nicht so gewöhnlich wie bei der Butterabrechnung. Im Hinblick darauf, dass Valio bei der Anwendung der Qualitätsbezahlung gut mit den privaten Käsefirmen zu konkurrieren vermocht und sich auch schon auf diesem Gebiet zu einem führenden Geschäft entwickelt hat, wird es aber wahrscheinlich nicht lange dauern, bis die Qualitätsbezahlung auch bei der Käseabrechnung vollständig durchgedrungen ist.

Die Qualitätsbelohnung der Käser.-Wie den Butterbereitern zahlt Valio auch den Käsern Qualitätsprämien aus. Von Anfang 1921 bis Ende 1922 hat die Firma den Käsern 2 Markka pro Laib (Gewicht 80 bis 100 Kg.) entrichtet, der bei der von Valio ausgeführten Prüfung in die höchste Klasse fiel. Seit Anfang 1923 erhalten die Käser von Valio 3 Markka pro Laib von jedem Käse der I. Klasse und Markka 1.50 pro Laib von jedem Käse der II. Klasse. Den 10 Molkereien, von deren Käsen bei der Prüfung der Firma im Lauf des Jahres die grösste Prozentmenge erstklassig ist, wird eine besondere ehrenvolle Erwähnung erteilt. Die Käser derjenigen Molkereien, die drei Jahre nacheinander diese ehrenvolle Erwähnung bekommen, erhalten eine Gratifikation in Bar und ein Diplom. Für die am besten gepflegten Käse werden an die Käsesalzer sechs Anerkennungspreise ausgeteilt.

Ausserdem zahlen auch die betreffenden Molkereien ihren Käsern neben dem gewöhnlichen Monatsgehalt eine Qualitätsprämie für die Käse, die bei der Prüfung durch Valio in die I. Klasse kommen. Die Höhe der Premie variiert in den verschiedenen Molkereien einigermassen, doch scheint es in grösserem Umfang üblich zu werden, dass dem Käser als Qualitätsbelohnung der Preis eines Kilogramms Käse für jeden Laib I. Klasse entrichtet wird.

III. DIE QUALITÄTSBERECHNUNG BEI DER LIQUIDIERUNG DES ROHMA

TERIALS.

Die Abrechnung über die Molkereiprodukte nach Massgabe der Qualität schien jedoch nicht effektiv genug zu sein, um die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern. Sie wirkte zwar auf die Angestellten der Molkereien, aber die Vichbesitzer wurden grossenteils schon nicht mehr davon betroffen. Man musste also das Uebel selbst, das heisst, die Misstände bei der Behandlung und Pflege des Rohmaterials im eigenen Heim der Viehbesitzer, an der Wurzel fassen. Zu diesem Zweck wurde zunächst eine nachdrücklichere Aufklärung in die Wege geleitet. In den Jahren 1912 und 1913 veranstalteten die Molkereiverbände im ganzen Lande unter anderem zahlreiche Kurse über die Behandlung der Milch und Rahm für die Mitglieder der Genossenschaftsmolkereien. Alles dies erwies sich jedoch als unzureichend.

Im Jahre 1912 wurde der erste Milchkontrollverein gegründet, dem neun Molkereien beitraten und der den Zweck verfolgte, durch Anstellung eines fachkundigen Milchprüfers die Prüfung und Klassifikation der den Mitgliedermolkereien des Vereins gelieferten Milch mit Hilfe von Gärungsreduktasproben und mit den Sinnesorganen anzuordnen und Stallinspektionen auszuführen, zur Beseitigung der Qualitätsmängel der Milch anzuleiten, die Einführung der Qualitätsbezahlung in den Molkereien zu befördern und so weiter. Es war geplant, derartige Vereine in den Kreisen aller Molkereiverbände und so zahlreich zu schaffen, das ihnen die Molkereien allgemein hätten angehören können. Die Gründung von Milchkontrollvereinen machte jedoch sehr langsame Fortschritte, und nach dem Ausbruch des Weltkriegs 1914 geriet sie vollständig ins Stocken. Während des Krieges waren die Anforderungen an die Qualität der Molkereiprodukte keine grossen, weshalb auch die ganze Arbeit zu Gunsten der Verbesserung der Qualität des Rohmaterials ergebnislos war. Im Jahre 1920 konnte schliesslich wieder ein geregelter Butterexport aus Finnland in Gang gebracht werden. Die Qualität der Buttter, die sich während des Krieges in hohem Grade verschlechtert hatte, musste jetzt schnell wieder gehoben werden. Da die Aemter der Molkereikonsulenten durch Beschluss des Reichstags 1919 eingezogen worden waren, wurde 1920 die Instruktionsabteilung der Firma Valio gegründet; als Beamte derselben wurden für die verschiedenen Molkereiverbände 2 acht Instrukteure eingesetzt, die nach den Direktiven und mit Unterstützung der Instruktionsabteilung für die Angestellten der Molkereien praktische und theoretische Kurse über milchwirtschaftliche Spezialfragen anordnen. Diese Instrukteure erhielten zur Spezialaufgabe, die Angestellten der Molkereien in die Ausfürung der Gärungsreduktasproben sowie in die Prüfung und Klassifikation der Milch einzuweihen. Zugleich lag es ihnen auch ob, den Mitgliedern der Genossenschaftsmolkerein die Vorteile der Qualitätsbezahlung auseinanderzusetzen. So wurde denn im Jahre 1921 die Qualitätsbezahlung in 66 Molkereien eingeführt; 1922 war sie in 123 in Gebrauch, und heute finden wir sie in wenigstens 150 Molkereien. Da es in Finnland nur 225 Molkereien gibt, die regelmässig Exportbutter herstellen, ist das bisherige Resultat verhältnismässig bedeutend, zumal da alle grössten Molkereien bereits die Qualitätsbezahlung anwenden. In gewissen Molkereiverbänden bedienen sich ihrer schon 90 prozent aller Molkereien, und es wird nicht lange dauern, bis sie von allen Milchmolkereien des Landes eingeführt ist. In den Rahmmolkereien ist in dieser Hinsicht kein so schneller Fortschritt zu verzeichnen.

In den Milchmolkereien dient als Grundlage der Prüfung die Gärungsreduktas probe, und die Klassifikation der Milch erfolgt hier nach der Tabelle von Prof. Orla Jensen. Qualitätsproben werden zweioder dreimal in Monat angestellt. Der Grundpreis der Milch wird in der Weise bestimmt, dass das monatliche mittlere Fettprozent aller in die Molkerei gelangten Milch berechnet und die zu verrechnende Geldsumme durch die Zahl der während desselben Monats empfangenen Kilogramme Milch dividiert wird. So findet man den mittleren Preis der in die höchste Qualitätsklasse gehörigen Milch von mittlerem Fettgehalt. Auf Grund dieses Ausgangspreises wird

* In Finnland bestehen im ganzen zehn Molkereiverbände.

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