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bande faltbaren Bogen bedruckt, und der Ueberfchaulichkeit unbefchadet, die Bogenzahl um die Hälfte verkürzt werden konnte. Doch ich schweige vom Aeusseren, und gehe zum Inhalte der Tabellen über.

Die erfte und zweyte Tabelle enthalten Vorbereitungen, jene über Vocale und Confonanten, diefe über Sylben und Wortstämme. Sogleich der erfte, welcher die einfachlautenden Vocale in einfache und verdoppelte ein theilt, und eine genaue Entwickelung des Begriffs von Vocalis brevis, longa, anceps verlpricht, beginnt mit einer wie derfinnigen Eintheilung und fchiefen Erklärung, nach welcher die langen Vocale, als einfachlauten de Grundtöne betrachtet, aus einer Verdoppelung der kurzen und nicht anders entstanden seyn follen. Der zweyte über zwiefachlautende Vocale oder Diphthonge (Diphthongen fchreibt der Vf.) und deren Ableitung nach einer combinatorischen Me thode ftellt erft unerhörte Diphthonge auf, um dann die, Schrift und Ausfprache mit einander verdafs wechselnde, Folgerung daraus herzuleiten, nur neun als eigentliche Diphthonge übrig bleiben, und dafs es keinen zehnten geben könne. In einer Anmerkung über die Ausfprache einiger Vo cale erfahren wir, dafs wenn sa oder aa zufam menftofsen, fie oft in den Laut des hineinfal len, und dafs aus av schon darum nur v, nicht aber das unrichtige av (wann) entstehen könne. Der 30 enthält eine einfeitige Berichtigung der Regel über die Verwandlung der P, K, T Laute, und eine Ermahnung, die ganz falfche Regel, die hierüber in den Grammatiken fteht, zu entfernen. Am Ende des 4 heifst es: Wenn ein T Laut με tritt, fo fällt er aus und läfst ein σ zurück;" warum nicht, fo tritt ein o in feine Stelle? Aehnliche Bemerkungen bieten § 5-8 auf der zweyten Tabelle dar: die schieffte und unbrauchbarfte von allen ist die vom Rec. ausführlich dargeleg te Unterscheidung eines kurzen und langen Wortftammes, wofür eine Unterscheidung zwifchen alten und neuen Formen hätte Platz finden follen. Von Entstehung der griechischen Verbalflexionen und Formen scheint der Vf. gar keinen Begriff zu haben: er klebt an den Buchstaben des Schriftdialekts.

vor ein

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Die dritte und vierte Tabelle verbreiten fich über das Activum, die fünfte über das Palhiyum; über alles Uebrige die fechfte. Die Reduplication wird auch hier, wie in der Buttmannifchen Grammatik, als ein Augment angefehen, ungeachtet Bildung, Gebrauch und Bedeutung derfelben durchaus widerftreiten. Vereinigung ganz heterogener Dinge unter Einem gemeinfchaftlichen Namen, wodurch nur Verwirrung entsteht und deutliche Einficht gehindert wird, kann nicht Vereinfachung und Gründlichkeit heifsen. Zu gleicher Verwir Zu gleicher Verwir rung führt die Einheit, worauf der Vf. das meiste Gewicht legt, alle Tempora unmittelbar aus dem Praef. zu bilden hat der Vf. wohl z. B. an die Form τετύφαται für τετυμμένοι εἰσὶ gedacht, als er auf seine neue Methode verfiel? Wenn er fer

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ner nur eine active und paffive Form ohne das fogenannte Medium aufführt: so liefs er fich mit den meisten neueren Grammatikern durch die Analogie der lateinischen und anderen Sprachen verführen. Eine prüfende Beachtung deffen, was Buttmann in der neueften Ausgabe feiner griechischen Grammatik S. 300 über caufative und immediative Bedeutung fagt, verbunden mit einem aufmerksameren Studium der griechischen Sprache, wird zeigen, dass bey dem griechischen Verbum keine active und paffive, fondern eine tranfitive und reflexiv-intranfitive Form zum Grunde liegt, aus welcher letzteren erft das Paffivum entsprang. Auf diese Weife fchwindet das grofse, unerreichbare Meifterftück der Sprachbildung, welches der Vf. in feiner Synthefis des Paffivums gefunden haben will, in ein Nichts zufammen; dagegen eine blofs oberflächliche Anficht der Buttmannifchen Tabelle S. 159 (neuefte Ausg.) lehrt, wie regelmässig das griechifche Medium fey, und wie fehr die Erlernung · des griechischen Verbums erleichtert werde, wenn man vorerst das Medium bilden, und die Befonderheiten zur Bezeichnung des paffiven Begriffs zuletzt beachten lehrt. In Hinficht der Charaktervocales und o ift dem Vf. die ganz einfache Bemerkung entgangen, dass vor und ein e, vor μ und v hingegen, mit Ausnahme des activen Infinitivs, ein o zur Verbindung des Stammes und der Endung eingefchaltet wird. Hätte er diefs gewufst: fo würde er nicht 0, 15, als die Singular

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ndungen der activen Haupt- Temporum aufge.. führt haben. Vergleicht man die Verba in put, die lateinifchen Tempus Endungen m, s, t, und die reflexiven Endungen μat, σai, Tai: fo erkennt man bald pr. o, Tt als die ursprünglichen und im Dorifchen uμì, loot, kori noch ganz erhaltenen Endungen, aus welchen w, 15, & durch Abkürzung der Endungen und Verlängerung der Chas raktervocale hervorgingen. Eben so führt das der dritten Perfon im Imperfecto, Aorifto und Per fecto auf eine, wenn gleich nicht ursprünglich vorhandene, doch den anderen Haupt - Temporibus analog gedachte Endung oder T, so wie das des Imperativs auf die Endung 9, welche fich noch in den Verbis Johné Charaktervocale erhalten hat. Das Plusq. hat keinen folchen Charaktervocal, fondern ift ganz den Verbis auf μ oder den Aoriftis Pallivi analog gebildet. Man könnte noch manches an der Methode des Vfs. ausfetzen, wenn nicht fchon diefs Wenige hinreichend wäre, dem Vf. mehr Behutfamkeit und Umficht in der Aufftel lung neuer Lehrfätze zu empfehlen. Unerweis bare Behauptungen einer neuverfuchten Methode zu Gefallen fchaden mehr dem gründlichen Willen, als fie zur Vereinfachung des Jugendunterrichtes frommen. FG.

II. Gelehrte Gesellschaften und Preife. Publicandum für die königl. fächfifch - thüringische Landwirthschafts-Gesellschaft,

Bey den in manchen Gegenden Deutschlands

den Fortfchritten der landwirthschaftlichen Caltur
noch entgegenstehenden Hinderniffen, hält die
königl. fächfifch thüringische Landwirthschafts-
-
Gefellschaft zu Langenfalza, zur Beförderung und
Aufmunterung für reelle landwirthschaftliche Ver-
befferungen, es für sehr zweckdienlich, und glaubt
fich ein Verdienft zu erwerben, wenn fie die, in
ihrem Einfluss auf die Oekonomie fo wichtigen
Unterfuchungen und Beftimmungen landwirth-
fchaftlicher Meliorationen zum Gegenftand einer
Preisfrage folgendermassen aufgiebt:

,,Wie find die Meliorationen der liegenden Grün-
,,de richtig zu beftimmen, und nach welcher
,,Norm find diefelben zu vergüten?“
Die unterzeichnete Gesellschaft fodert hiedurch
alle erfahrenen, denkenden und prüfenden Oekono-
men und Cameraliften auf, fich der Beantwortung
diefer Frage zu unterziehen. Dem Verfaller der,

nach dem Urtheil der Gefellschaft, beffen Preisfchrift bietet diefelbe ein Dank und Ehren Diplom unter dem grofsen Siegel der Gefellschaft als Belohnung, und dreyfsig Rthlr. als Entfchädis gung für feine etwanigen Auslagen dabey an.

Auch hiebey fchmeichelt fich die Gesellschaft, dafs fie dem deutfchen Patriotismus eine Gelegen heit, fich um die vaterländische Oekonomie ver dient zu machen, darbiete, und folche von demfelben gewils mit Ehre und Lifer werde benutzt werden. Der Termin zur Einfendung der Abhandlun gen dauert bis zum 1 Sept. 1809. Die Abhandlungen felbft müssen mit einem Motto und einem verfiegelten Zettel, worin der Name des Verfallers, und worauf das nämliche Motto gefchrieben ist, verfehen feyn. Langenfalza, den 1 Januar 1809. Königl. fächfifche Landwirthschafts Gefellfchaft in Thüringen.

LITERARISCHE

1. Neue periodische Schriften. Allgemeine Juftiz- und Policey - Blätter. Diese Zeitschrift, eine Fortsetzung der längt bekannten deutschen Juftiz- und Policey-Fama, wird im Jahr 1809 von dem grofsherzogl. badifchen Regierungsrathe Hartleben zu Freyburg im Breisgau herausgegeben. Sie enthält über die benannten wichtigen Zweige der Staatsverwaltung Original - Abhandlungen, den Geist der neuesten Gefetzgebung, Tableaus der beftehenden Anftalten, kritische Prüfungen der neuen Organisation, merk würdige öffentliche Verhandlungen, Kritiken der neuesten Schriften, und die Zeitgefchichte, welche alle Ereignifle in Beziehung auf die Vor- oder Rück-Schritte der Cultur der Völker mittheilt.' Der für Juftiz- und Policey- Beamten in Städten und auf dem Lande unentbehrliche allgemeine Juftiz Anzeiger ift unzertrennlich hiemit verbunden. Wöchentlich erfcheinen von diefer Zeitschrift 4 Blätter; man erhält fie pofttäglich auf allen Poftämtern und in allen Zeitungs- Expeditionen, monatlich in allen foliden Buchhandlungen. Sie koften halbjährig nur 3 fl. 30 kr. oder 2 Rthlr. preuff.

II. Ankündigungen neuer Bücher.

Da auf nächfte Michaelis - Meffe von mir ein Handbuch des praktischen europäischen Völker rechts bey Hn. Röwer allhier im Druck erscheinen wird: fo mache ich diess hiemit vorläufig bekannt. Göttingen, den 29 December 1808. Saalfeld, Dr.

III. Bücher-Verloofungs - Inftitut. Der ganz aufserordentliche Beyfall, mit wel chem feither die von Ihro hochfürftl. Durchlaucht zu Schwarzburg - Rudolstadt gnädigft privilegirte 2 und 3 Bücherverloofung von dem wiffene

ANZEIGEN.
E I

schaftlichen Publicum aufgenommen worden, und die vorzüglich gute Einrichtung, welche nunmehro der vierten Verloofung von neuem wieder gege ben worden ift, und mit dem 13 März 1809 ihren Anfang nimmt, und nach welcher eine ganz und eingefchränkte Wahl der Bücher Statt findet, ver anlafste mich, diefes gemeinnützige Inftitut, das blofs zum Zweck hat, Bücherfreunden die fo koft fpielige Anfchaffung nützlicher Bücher, bey dem grofsen Reichthum unferer heutigen Literatur, zu erleichtern, auf vielfältige Aufmunterung verfchie dener Bücherbedürftigen fortzufetzen, und da dies Bücher ohnehin eine freye Waare find, die in ihrem Umlauf nicht geftört werden dürfen: fo kann man ein folches Unternehmen nicht als eine eigent. liche Lotterie ansehen, und es stehet daher unter keinem Gefetz noch Verbot. Der ausführliche Plan zu diefer einzigen fehr vortheilhaft eingerichteten Bücherverloofung, in welcher niemand leer; ausgeht, fondera fehr anfehnliche Gewinne enthält, nicht felbft gezogen wird, und nur blofs die Liften der soften gothaifchen Geldlotterie entfchei den, mithin ganz unfchuldig ift, und überdiefs gewifs auch in mehreren Fällen fich vor allen ande ren bisherigen Bücherverloofungen am meisten auszeichnet, ift sowohl bey mir, als auch durch alle Poftämter, Poftexpeditionen und Intelligenz - Com ptoire gratis zur Einficht zu haben. Auf 10 Loofe werden zwey Frey- Loofe gegeben und gr. Aufgeld dem Collecteur bewilligt. Auf eine gröfsere Anzahl von 50-100 Loofen verfpreche ich noch etwas mehr Provision. Das ganze Loos beträgt durch alle 7 Claffen inclufive der Einfchreibege bühren, nur 2 Rthlr. 17 gr. fächf., wofür man im ungünftigten Fall doch einen Thaler an Büchern erhält; dagegen hat man die fchöne Hoffnung auf die im Plane angezeigten sehr anfehnlichen Gewinne und wer fich der Mühe des Colligirens un

1,

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terziehen will, kommt zu den Büchern ganz umLonft. Um mich in den Stand zu fetzen, die Bücher fo prompt, als es bisher hat gefchehen können, zu liefern, und mich in Anfehung der Preife ficher zu stellen und Vorwürfen zu entgehen, werde ich von nun an die Original-Catalogen der folideften Handlungen austheilen, welche die Werke der vorzüglichsten Autoren enthalten, und welche ich in Zeit von 6-8 Wochen nach gemachter Beftellung richtig liefern kann, indem ich nunmehro die Schwierigkeit befiegt habe, welche mir bisher im Wege standen. Sichere Perfonen im Inund Auslande, die eine Collecte übernehmen wollen, wenden fich in portofreyen Briefen an das Bücherverloofungs - Comptoir in Rudolftadt oder auch directe an mich, wohin auch alle Gelder baar eingefendet werden.

Jena, im Januar 1809.

Wolfgang Stahl, Buchhändler.

N. S.

rung, die an mehreren Liedern fichtbar fey, auch die übrigen verdächtig gemacht.

Auf diefe Befchuldigung haben die Sammler des Wunderhorns bey dem 2 und 3 Bande die Kaltblütigkeit gehabt, zu fchweigen, und ihren Gang fortzugehen.

Dals aber im Morgenblatt, auf Anlafs der zwey neuen Bände, die nämliche Befchuldigung mit den eigenen Worten der Urheber, und völlig entsprechenden, wiederholt, und jenes Stillschweigen für fchamlos erklärt wurde: das ist es, was unferen Ritter in Harnisch jagt. Nicht gegen die Hetze der Jagd, aber gegen den Wiederhall, rich tet der edle Hirfch fein Gehörn.

Der Angeklagte behauptet, die Worte der Hnn. Fr. Schlegel und von der Hagen (deren Beziehung auf fein Buch er nicht ableugnen kann)habe das Morgenblatt in einer fehr verftümmelnden Abkürzung angeführt. - Wind! Man verglei che die Anführung mit den nachgewiesenen Stellen. Die Worte find vollständig wiederholt; nicht mehr und nicht weniger, als zur Sache gehört.

Der Angeklagte glaubt feine altdeutfche Liederfammlung dadurch gerechtfertigt, weil er vorher in diefem Int. Bl. 1805. S. 891 ausdrücklich gefagt habe, dafs die Lieder von ihm und dem Genoffen nicht blofs (wie der Titel angielt) gesammelt, fondern auch geordnet und ergänzt werden follten. Dort hat ein mit A. Unterzeichneter gelagt:,,Wir zeigen die erfte gröfsere Sammlung ,,älterer deutscher Lieder an, wie die Vorzeit fie

Es haben verfchiedene Perfonen mein gemeinnütziges Inftitut auf eine liftige Weife fo zu benutzen gewufst, dafs fie fich nicht allein für ihren beträchtlichen Gewinnft mehr Bücher verfchrieben, als derfelbe ausmachte, fondern auch den Reft nach zuzahlen verficherten; wieder andere haben die Einlagen Terminsweise zu entrichten verfprochen, haben aber beides nicht erfüllt, fondern mich dadurch in Schaden zu verfetzen gefucht. Solchen Personen rathe ich hiemit ernstlich und wohlmeinend, ihr gegebenes Verfprechen zu erfüllen, fonft haben fie zu gewärtigen, dass ihre Namen öffent-,,im Gelange erfand und überlieferte, wie fie von lich genannt und das unbefangene Publicum vor ihnen gewarnt werde.

IV. An die Redaction der Jen. A. L. Z. Dafs der Verf. des in Ihrem Intelligenzblatte No. 3 an mich Gerichteten die Luft haben wollte, auf diefer Bühne fich in feiner baaren Natürlich

keit auszustellen, gönne ich ihm. Zur Verftändigung der Lefer, die den Auffatz im Morgenblatte nicht gesehen haben, wird folgendes genug feyn.

Im Jahr 1806 erschien unter dem Titel: Des Knaben Wunderhorn; alte deutfche Lieder, gefam melt von N. N., ein Mifchmafch von Liedern, deren ftruppichte Geftalt fich bey manchem Verdachtlofen für ächtalte Deutschheit durchlog. Bald darauf äufserten die Hnn. Büfching und von der Hagen: Man habe irgendwo altdeutsche Lieder durch Auslaffungen, Zufätze, Ueberarbeitung und Umbildung verletzt, Fragmente ergänzt, ja logar ganz eigenes Machwerk dabey eingefchwärzt, und nannten diefs, aufs gelindefte, eine poetische Falfchmünze rey, wofür die Hiftorie keinen Dank wille. Geradezu rügte die That Hr. Fr. Schlegel: In das Wunderhorn habe man, unter fo manchem Schlech

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auch fo manches Eigene und Fremdartige singemifcht, und durch die willkührliche Verände

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,,uns aus dem Munde des Volks, aus Büchern und ,,Handfchriften gefammelt, geordnet und ergänzt "find." Geordnet und ergänzt, dachte man, durch kritische Vergleichung der angegebenen Urkunden, keineswegs aus eigenem Gehirn! Sey aber auch diefs deutlich gefagt worden; warum in einer verlornen Anzeige? warum nicht auf dem Titel des lich ergänzten Fragmenten felbft? Dann erft wäBuchs? warum nicht wenigftens über den willkühr ren die Ergänzungen entfchuldigt.

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Wodurch aber meint wohl der Angeklagte die willkührlichen Umarbeitungen anderer Art, die man ihm vorrückt, zu befchönigen? Wodurch aber, was der Hauptpunct ift, die unredliche Einfchwär zung ganz eigenes Machwerks, die fein alter Bekannter von der Hagen nicht gelinder, als eine paetifche Falfchmünzerey, zu benennen weiss? Wer hiezu verftummen mufs, der ftelle fich über die gleichlautenden Bezeichnungen feines Vergehns nicht ungeberdig!

Buchs wäre diefer: Alte deutsche Lieder und Der wahrhafte und unverfängliche Titel des Schnurren, auf Glauben zusammengerafft, umgearbeitet und ausgeflickt; zugleich mit neuen Liedern, auch eigenen, untermengt, von N. N. Dabey könnte man jenen Herrn pichts vorwerfen.

Johann Heinrich Voss.

*

der

JENA ISCHEN

ALLGEM. LITERATUR-ZEITUNG

Numero 5.

DEN 14 JANUAR 1 80 9.

LITERARISCHE

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H e

I m ft ä d t.

Den 30 Oct. v. J. feyerte die Universität ihr Stiftungsfelt. Die dabey übliche Rede hielt der Hr. Prof. Bredow: De vita et fcriptis Reineri Reineccii, hiftorici Helmftadienfis.

Den 15 Nov., am Geburtstage des Königs, der zugleich Jahrstag der weftphälifchen Conftitution war, hielt em Mitglied der deutschen Gefellfchaft, Hr. Candidat Schobelt, eine Rede: Ueber den Geift der Gefetze, die fich zur willigen Befolgung durch fich felbft empfehlen.

Klofter Berge.

Die verfchiedenen hie und da verbreiteten Ge

rüchte von Veränderungen, welche dem Pädagogium zu Klofter Berge bevorftehen follten, haben fich fo wenig beftätigt, dafs vic.mehr diefe Anftalt unter der verdienftvollen Leitung des Abt Schewe und Director Mafs ungeftört fortfährt in Anfehung ihrer inneren Verfallung mit den erften ihrer Art zu wetteifern. Wie hätte man auch glauben köndafs eine Regierung, welche den Bildungsanftalten die weifelte Sorgfalt und den kräftigften Schuts angedeihen läfst, einer feit Jahrhunderten ausgezeichneten, mit Hülfsmitteln und Kräften fo vorzüglich ausgerüfteten und so uneigennützig wir kenden Anftalt eine andere Beftimmung geben werde? Glü k fi

nen,

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C

i a d, t.

Zu dem Schulexamen im J. 1808 lud Hr.

NACHRICHTEN.

Rector Germar durch ein Programm ein, unter dem Titel: Nachricht von der in meinen öffentlichen Lehrftunden eingeführten Cenfur-Einrichtung. 188.68 S.) W a r f c h a น.

Am 1 Oct. v. J. wurde die neu eingerichtete Rechtsfchule allhier feyerlich eingeweiht, bey wel. cher Gelegenheit der Juftizminifter Graf Lubieński, die Han. Szaniawski, Prof. des franzöfifchen Civil Techts, Bandtke, Prof. des römischen Rechts, und Wagrowski, Prof. des Naturrechts, fo wie der Graf Nepomuk Malachowski, Präfes des Adminiftrations-Collegiums diefer Schule, vor einer zahl reichen Verfammlung den Umftänden angemellene Reden hielten. Den Tag darauf wurden die Vory lefungen angefangen. Jeder von diesen drey Profelforen lieft täglich eine Stunde. Der ganze Curfus ift auf drey Jahre angesetzt. Die Zuhörer follen fich alle Jahre einem öffentlichen Examen unterwerfen, wenn fie in der Folge angeftellt feyn wollen.

Das hiefige Lyceum hat feit dem tilfiter Frieden theils durch den herrschenden Vortrag in der Muttersprache und angelegentlichere Cultur derfelben, theils durch Wiedererweckung des Nationalgeiftes und Patriotismus eine beftimmtere RichEs wurden dietung auf Nationalität erhalten. fer Anftalt von der neuen Regierung nicht nur ihre Fonds, fondern auch ihr fchönes Locale im Tächfifchen Palais gefichert, fo dafs der Unterricht ununterbrochen fortgesetzt werden konnte. Die höchfte Regierungscommiffion würdigte das Lyceum einer befonderen Aufmerksamkeit, und die wohlthätigen Aufpicien eines erleuchteten Ober Schulcollegii, an deffen Spitze der Senator- Woy, wode, Graf Stanislaus Potocki, als Prâfident fteht, fichern ihm feinen gegenwärtigen Flor. Sept. und an den folgenden zwey Tagen wurde öffentliche Prüfung gehalten, welcher Feyerlichkeit mehrere Gelehrte und Perfonen vom erften Range beywohnten. Den Anfang machte die Prüfung in der polnischen Sprache und Literatur; alsdann folgte die franzöfifche, deutsche, ruffische, lateinifche und griechische Sprache; hierauf die ge

Am 26

wöhnlichen Schulwillenfchaften nach ihren Claffen. Den Befchlufs machte das Natur- und StaatsE (1)

Recht, die Staatswirthschaft, Logik und Gefchichte der Philofophie. Der Unterricht in der Religion ift fortwährend den respectiven Lehrern der drey Confeffionen anvertraut. Nach geendigter Prüfung verlas der Rector des Lyceums, Hr. Linde, die Namen der Schüler, die in eine höhere Claffe verletzt wurden, und der Graf Stanislaus Potocki sprach in einer trefflichen Rede die Hoffnungen aus, die der Anblick einer folchen Jugend dem Vaterlande erweckt. Er nannte die Zöglinge, welche fich durch Fleifs und Sitten ausgezeichnet hatten, und die vorzüglichften unter denfelben erhielten Prämien, die in Büchern-beftanden und von dem Kriegsminifter Fürsten Poniatowski ausgetheilt wurden.

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Cologna; und den Laien Hnn. Baruch Cerf - Berr und Jacob Lazard.

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II.

Alterthümer.

Als die Königin von Neapel in Begleitung des Generaldirectors des Museums, Hn. Ritter Arditi, kürzlich die Ruinen von Pompeji besuchte, wurden in ihrer Gegenwart einige merkwürdige Antiquitäten ausgegraben. Aufser einigen irdenen Vafen von einer grofsen Feinheit, und einer bronzenen Medaille von grofsem Modell, welche die Figur des Nero vorftellte und sehr gut erhalten ift, entdeckte man viele Vafen von verfchiedener Gröfse, die mit Malerfarben angefüllt waren, und nahe dabey ein marmornes Inftrument, welches dem Anfchein nach zum Farbenreiben beftimmt war. Man muthmasset, das Gebäude, wo diese Vafen gefunden wurden, fey entweder die Werkftatt eines Malers, oder die Boutique eines Farbenhändlers gewefen. Eine chemische Analyse diefer Farben könnte vielleicht eine Idee gebenvon der Manier der alten Maler, wenn nicht die Zeit fie fo fehr verändert hat, dafs die Unterfuchung eines so koftbaren Geheimnisses unmöglich ift.

In der Villa des Plinius bey Oftia, Wo der Prinz Chigi Nachgrabungen anftellen lässt, hat man ein herrliches Gefäfs mit einem Basrelief und das Bild einer weiblichen Perfon auf Marmor, mit Wachs gemalt, gefunden.

LITERARISCHE

I. Neue periodifche Schriften.

Neue

eu e r br ä n d zum brennen und leuchten. Herausgegeben

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ANZEIGE N.

Befindet sich eine neue preussische Landesuniverfität vortheilhafter in Berlin oder in Potsdam? Ueber die Erscheinung der Engländer vor Conftantinopel im J. 1807.

Ueber die Vertheidigung von Cofel.
Die neuen preuffifchen Kriegsartikel,

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Ueber

die Verschiedenheiten des preuffischen und franzöfifchen Militärs. Canton. Wefen. Wie findet man das Canton - Wesen in Preussen ? Gleichheit der Stände unter den französischen Truppen. Coercitive Gewalt im Soldatenftand. Verpflegung des Militärs. - Montirung und Armatur.

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-

Urtheil eines Sachverständigen über diesen Aufsatz, und Antwort des Verfallers. Der Corporalftock. Verordnung wegen der Militär-Strafen. Ueber die Behandlung der Soldaten im Allgemeinen. Ueber die anzuwendenden Straf - Arten. Er. fter Grad des Arreftes. Zweyter Grad des Arreftes. Dritter Grad des Arreftes. Körperliche Strafen. Veftungs- Arbeit, Veftungs-Bau-Gefangenfchaft. Ueber die Feftfetzung der Strafen gegen Unterofficiere und Gemeine. Ueber die Führung der Straf- Regifter. Verordnung wegen Beftrafung der Officiere.

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