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Die Lehre von den Temperamenten, dargestellt von Harro Wilhelm Dirkfen. 8. 1 Rthlr. die im Verlage der unterzeichneten Handlung so eben erschienen ift, dem gelehrten Publicum nicht unwillkommen feyn, Sie besteht aus drey Abschnitten, von denen der erfte die Erklärung des Temperaments in psychologischer Rück ficht und die Eintheilung, der zweyte die Charakteristik der Temperamente in fich begreift. Der dritte enthält vermifchte Bemerkungen, als: Vergleichung der Temperamente in Abficht ihrer guten und fchlimmen Anlagen; moralifchen Beurtheilung des Temperaments; Modificationen deffelben durch Alter, Gefchlecht und Cultur, Phyfiognomik des Temperaments u. f. w. Befchlufs ift beygefügt ein Anhang über Charakterbildung.

Zum

J. E, Seidelfche Buch- und Kunsthandlung zu Nürnberg.

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ralien verbreitet.

Der Wunsch fachverständiger Männer ift es fchon lange gewefen, den Kindern folche Kennt nille mitzutheilen, die ihnen bey der Wahl ihrer künftigen Lebensart wirklichen Vorfchub thun und bleibenden Nutzen fchaffen,

Der im pädagogischen Fache fehr erfahrne Hr. Verfaller dieles Werks, räth keineswegs 'an, die alten Schulen einzureifsen, fondern heilfame Verbefferungen in den fogenannten lateinifchen Schulen vorzunehmen, und deren untere Claffen in Bürgerfchulen zu verwandeln, worin den Knaben auch folche Dinge gelehrt werden, die einem jeden künftigen Bürger unentbehrlich Bind. Das Lateinlernen ift doch nur dem kleinften Theile unter ihnen unentbehrlich, wozu putzt es allo, diejenigen, die in Zukunft ein Handwerk lernen, damit zu plagen? In mehrern Reichstädten ift in unfern Zeiten Bedacht darauf genommen worden, dem jungen Reichsbürger eine beffere Nahrung für feinen Verftand und fein Herz zu verfchaffen. Auch in Nürnberg ift in diefer Rücklicht manche heilfame Einrichtung, durch die Bemühungen der löbl. vaterländifchen Induftrie-Gefellschaft getroffen worden, worunter die Errichtung einer Knaben- und MädchenInduftrie-Schule, ingleichen die Sonn- und Fey!

ertägliche Zeichnungsfchule, in der Spitaler Schulanftalt, fich vorzüglich auszeichnen.

Die meisten Kupferftiche zu diesem Werke find nach getreuen Zeichnungen in hiefigen Werkstätten genommen, und als Originale fauber in Kupfer geftochen worden, welche mit der allgemein verständlichen Befchreibung in gelehrten Zeitschriften vielen Beyfall erhalten haben. Lehrern, die mit diefem Werke Künftler und Handwerker befuchen und fich das Nöthige vorzeigen laffen wollen, werden wir zur Anfchaffung deffelben beförderlich feyn. Schneider und Weigel in Nürnberg.

II. Neue Landcharten,

Zu unserm neuen geogr. Atlas von D. F. Sotzmann und C. Mannert, ift fertig worden:

1) Das Königreich Preufsen, nach astron Ortsbestimm, und geodatifchen Meffungen mit Zuziehung der Sotzmannischen Charten entworfen

1804. 8 gr.

Ein fehr fchönes Blatt, fowohl dem Innern als Aeufsern nach, und das befte,, welches wir bis jetzt haben. Der Stich ift rein und sehr le ferlich und deutlich, die innere Abtheilung in Kreife ift fehr accurat, und die Illumination lauber, auch find alle Poftftrafsen darin angezeigt. Sie ift 4 Nürnb. Schuh hoch und breit, und der Preis fehr billig, wie diefs bey unfern übrigen grofsen Landchartenformat der Fall ift, wefshalb wir uns auch die vollkommene Zufriedenheit des geogr. verehrlichen Publicums hievon, wie bisher, ficher verfprechen können, Druck und Papier ift ebenfalls rein und gut.

2) Specialcharte der Länder in Franken, 4 Blätter von J. Roppelt. 1804. enthält das Kurbayerische Fürftenthum Bamberg, einen Theil von Würzburg, ganz Coburg, Nürnberg etc. nach den neueften mit dem König von Preussen und Kurfürften von Bayern errichteten AustauschVertrag bestehenden Gränzen, und einer befondern Anzeige durch Farbe, aller in diefem Lande befindlichen R. Ritterschaftl. Befitzungen, nach aftron. Orig. Meffungen und Handzeichnungen entworfen, 1 Rthlr. 8 gr.

3) Neuer Schulatlas von D. F. Sotzmann, C. Mannert und andern berühmten Geographen, in 20, 25 und 34 Charten, mit Titel, und Inhalt, jedes Blatt koftet 8 gr. auf grofsem Format gebunden und roh, wovon Liebhaber zu wählen belieben wollen, je nachdem fie viel oder wenige Charten zu erhalten wünschen. In allen Kunftund Buchhandlungen wird Bestellung angenommen, fo wie bey

der Kaifert, priv. Kunfthandlung
A. G. Schneider und Weigels
in Nürnberg..

der

JENAISCHEN

ALLGEM. LITERATUR-ZEITUNG

Numero 87.

LITERARISCHE

I. Reichstagsliteratur. Keines der bisherigen periodifchen Blätter hat die Reichstagsliteratur vollständig geliefert, und es wird, ohne Feftletzung eines beftimmten Planes, allemal fchwer feyn, hierin ein Ganzes zu bilden, und den Liebhabern diefer Literatur Jahr für

Jahr etwas Vollendetes zu leiften.

Alle zu der Reichstagsliteratur gehörigen Werke find entweder gedruckte Actenftiche, oder Togenannte Druckfchriften.

Seitdem man angefangen hat, das Reichsfür. ftenrathsprotokoll in der Regel dem Drucke zu übergeben *), machen gedruckte Actenftücke einen wefentlichen Theil der Comitialliteratur aus, ohne darum ein nothwendiger, oder fiets bleibender Theil derfelben zu feyn, weil Fälle vorkommen, wo aus befonderer. Gründen und Rückfichten die Actenftücke, die fonft gedruckt erÍcheinen, der Prelle nicht überliefert werden, und alfo aus der Kategorie derjenigen kommen, von welchen kritifche Blätter eine Erwähnung zu machen haben. In Beziehung auf die gedruckten Actenftücke richtet fich daher die VollRändigkeit der Reichstagsliteratur allemal nach der Vollständigkeit, in welcher es der Reichstagsverfammlung beliebt, ihre Actenftücke dem Drucke zu überlassen.

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Die Actenfiücke aber, welche am Reichstage gewöhnlich im Abdrucke erfcheinen, zerfallen in folgende Hauptabtheilungen: I. Actenftücke des Reichstages felbft, hieher gehören: die Kur- und Fürftlichen Protokolle (von den Reichsftädtischen, ift das conclufum ausgenommen - bisher noch - bisher noch nie eines officiell abgedruckt worden), Befchlüffe der Reichscollegien Reichsgutachten, Directorial- und anderer Comitialgefandten Vorträge und Erklärungen in circulo Noten und Regiftratu

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NACHRICHTEN.

ren. II. Actenftücke, welche bey der Reichsverfammlung übergeben, oder derfelben zugefchickt werden. Hicher gehören: die Kaiferl. Hof- und Commif-Berichte des Reichskammergerichts fionsdecrete, -Refcripte einzelner Höfe. Die Vollmachten und Credentialien auswärtiger, an der Reichsverfammlung accredidirter Gefandten deren Recredentialung accredidirter Gefandten lien gewöhnlich alle Dictata und communicata und alle Actenftücke, welche in die Wohnungen der Gefandten umgetheilt werden, (Diftributa ad aedes legatorum). Diefe beiden Abtheilungen. enthalten 17 verschiedene Arten von Actenstücken, welche mehr oder weniger gewöhnlich dem Drucke officiell übergeben werden.

Die Druckfchriften laffen fich füglich folgendermassen abtheilen: I. Druckfchriften über Gegenftände welche den Reichstag oder deffen Verhandlungen unmittelbar betreffen. Diefe verdienen im eigentlichen Sinne die Benennung Comitialfchriften, und eine ausführliche Anzeige und Beurtheilung in der Comitialliteratur. II. Druckfchriften hiftorisch- statistisch- publicistisch - politifchen Inhalts, welche, ohne den Reichstag oder deffen Verhandlungen unmittelbar zu berühren, in Regensburg gekauft, und in die gefandtschaftlichen Correfpondenzen und Bibliotheken aufgenommen werden.

Von diefen wird es meistens hinlänglich feyn, nur den Titel und eine kurze Inhaltsanzeige zu geben, um daraus zu erfehen, welche Meinung man über diesen oder jenen Ge genstand zu verbreiten fucht.

Nach diefer, wie wir glauben, aus der Natur der Sache genommenen Claffification der Reichstagsliteratur, follen in Zukunft alle, am Reichstage erfcheinenden, gedruckten Werke und Auffätze mehr oder weniger ausführlich angezeigt und zergliedert werden.

Es wird aber zugleich erfoderlich feyn, fich mit dem Anfange diefer Arbeit an eine folche Epoche

* Diefs gefchieht feit ungefähr 25 Jahren (feit der jüngsten K. K. Gerichtsvifitation), jedoch mit mehreren Unterbrechungen. Das Kurfürftl. Protokoll wird erst seit 2 Jahren abgedruckt.

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beybehalten zu müssen. Hierauf ftimmten: Baiern, Magdeburg, Sachfen-Gotha, Conftanz, Sachfen-Weimar, Braunschweig-Wolfenbüttel, Lübeck, Wirtemberg, Fulda, Salm, und NaffauHadamar und Siegen. Das gedruckte Protokoll ift 6 Bogen Fol. ftark..

Am 21 Nov. wurde das kurfürfil. Protokoll wieder eröffnet, es ftimmten: Kurböhmen und Kurfalzburg. Das Protokoll ift 1 Bogen stark.

Epoche der Reichs-Verfammlung anzufchlieffen, welche in deren Verhandlungen felbft einen Hauptabschnitt macht. Wir wählen hiezu, um nicht zu weit zurückgehen zu müssen und um foviel möglich mit der laufenden Zeit Schritt halten zu können, die Epoche, wo nach der geendigten jüngsten aufserordentlichen Reichsdeputation die Reichstags-Verhandlungen am 1 November vor. J., nach Ablauf der beliebten grofsen Ferien, wieder eröffnet wurden, und Am 2 Dec. wurde das Protokoll im Reichsfürbemerken gelegenheitlich, dafs das Comitialjahr eigentlich allemal mit dem Ende der fogenannten grofsen Ferien feinen Anfang nimmt, welches aber nur in den Jahren fichtbar ift, in welchen grofse Comitialferien beliebt worden find, da oft mehrere Jahre hinter einander keine grofsen Ferien zu Stande kommen.

Nach diefer Einleitung gehen wir nun zur Comitialliteratur in der Form über, wie fie in Zukunft immer beybehalten werden wird.

1803 November und December. (NB. Anfang des Comitialjahres.) 1. Reichstagsacten. 1) Kurfürfil. und Fürftliche

Protokolle.

Am 14 Nov. wurde das Kurfürftl. Protokoll, zum erstenmale in Gegenwart der Kurfalzburgifchen, Kurwirtembergischen, Kurbadenfchen, (vertreten von Kurbrandenburg) und Kurheffifchen Gefandten, durch eine kurze Directorialpropofition eröffnet, des Inhalts: von den, zur künftigen Deliberation ausgefetzten Gegenftänden, treffe die Ordnung zuerft das kaiferl. Hofdecret v. 8 Jul. d. Jahres, über die Aufnahme neuer Virilstimmen in den Reichsfürstenrath, die Feftsetzung einer Directiv. norm in Rücksicht der Religionsgleichheit, und der zu beurtheilenden Religionseigenfchaft der neuen Fürstenrathsftimmen, womit auch noch die bisherigen Gefuche um neue Viril oder CurialStimmen zu verbinden feyen. Hierauf legten Kurpfalzbaiern, Kurfachfen, Kurbrandenburg und Kurbaden, ihre Stimme ab. Das gedruckte Protokoll ift 2 Folio Bogen stark..

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An demfelben Tage wurde auch über den nämlichen Gegenstand von dem Erzherzogl. Oefterreichischen Directorium das Protokoll in dem Reichsfürftenrathe eröffnet. Die kurze, mit der kurfürftlichen im Wefentlichen übereinftimmende, Directorialpropofition enthält folgende zwey Zufätze: a) Mit unbegränztem Vertrauen auf die gerechten und billigen Gefinnunder Gefandtfchaften, fey das Directorium gen von der Hoffnung erfüllt, dafs bey diefer hochwichtigen Deliberation, wobey es fich darum handle, den Reichsfürftenrath von Neuem zu conftituiren Eintracht und Uebereinstimmung der Meinungen den Vorfitz führen werden. b) Weil die Fürfiliche Stimmenfache noch nicht.

gänzlich berichtiget fey, glaube man bey dem Aufrufe den altherkömmlichen Aufrufzettel noch

ftenrathe fortgefetzt. Es ftimmten: Salzburg, Dietrichftein, Sachfen-Coburg, Schwarzenberg, Schwäbische Wetterauifche und Frankifche Grafen. Das Protokoll ift 21 Bogen stark.

Am 9 Dec. gefchah die dritte Eröffnung des kurfürftlichen Protokolls, es ftimmten: Kurheffen, Kurfalzburg (mit einem Nachtrage), und Kurwirtemberg trat dem gemachten Vorfchlage einer allgemeinen wechfelfeitigen Religionsduldung im Reiche, bey. Das Protokoll if 1 Bogen ftark.

An demfelben Tage wurde auch das Reichsfürftenrathsprotokoll fortgesetzt, Es ftimmten; Salzburg, mit feinem Nachtrage, Heffenhaffel, Meklenburg-Schwerin, Ratzeburg (MeklenburgStrelitz) Hoch und Deutfehmeifter, Vorpommern Wirtemberg, (wie im Kurcollegium) Aremberg, Thurn und Taxis, Lobkowitz und wetterauifche, Grafen (nachträglich): das Protokoll ift 3 Bogen stark.

Am 12 Dec. Fortsetzung des kurfürfilichen Protokolls; es ftimmten: Kurfürft-Erzkanzler. Das Protokoll ift 1 Bogen ftark.

An demfelben Tage wurde im Fürftenrathe das kurfürftl. Erzkanzlerifche Votum unter dem Aufrufe Regensburg zum Protokolle gebracht, 1 Bog. Am 16 Dec. war Fürftenrathsprotokoll, ftimmten Hollftein-Glückfladt und Lichtenftein, 1 Bogen.

2. Dictata.

es

Am 4 Nov. 1) Anfüchen des Hn. Fürften Fugger von Babenhaufen um eine fürftliche Virilftimme. 2) Anzeige der bisherigen Hn. Reichsgrafen von Zeil-Wurzach, Zeil Trauchburg, und Wolfegg. Waldfee, dafs kaiferl. Majeft. fie in den Reichsfürftenftand, und ihre Graf- und Herrfchaften unter der Benennung Waldburg in ein Reichsfürftenthum erhoben habe mit der Bitte um eine gemeinsame Stimme in dem Reichsfürfenrathe für das Gefammthaus. 3) Anfuchen der jüngern Linie des Fürft- und gräflich Reufsifchen Gesammthauses um Erftreckung der dem Hn. Fürften von Reufs-Plauen zugedachten Virilftimme auf das Reussische Gefammthaus. 4) Bitte des Hn. Fürften von Salm-Salm um eine neue Viril ftimme auf die, als Entfchädigung erhaltene, Reichsherrschaft Anholt.

Am 10 Nov.

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1) Fürftl. Hohenzollerifches

Gefandschaftsmemorial mit der Bitte, der neuen
Hohenzollern-Sigmaringenfchen Stimme den erften

Rang

Rang unter den neuen fürftlichen Häufern', unmittelbar nach Hohenzollern Hechingen zu" geftatten. 2) Memorial des Hn. Herzogs von Croy um eine Virillimme in dem Reichsfürftenrathe. 3) Anfuchen des Hn. Fürften von Wittgenstein um eine Virilftimme für fich und das Gefammthaus. 4) Anzeige des Hn. Reichsgrafen von Quadt, dafs die Oefterreichif. Sequefter in Schwaben ihm die Einkünfte des als Entfchädigung zugefallenen Reichsftifts Ifony um mehr als 6925 fl. jährlich vermindern, mit der Bitte, fein Gefuch um Aufhebung des Sequefters zu unterstützen, und ihn zu autorifiren, an den Penfionen der Stiftsgeiftlichen der Bezahlung der Pallivkapitalien und der Reichs- und Kreispräftanden, Einschränkun. gen zu machen. 5) Memorial des In. Reichsgrafen von der Leyen- welcher unter allen Entfchädigten am meilten zurückgefetzt worden ist um eine bellere und angemeflenere Entfchädigung *). 6) Memorial der beiden Hn. Reichsgrafen von Leiningen um Verwendung für die Aufhebung der franzöfifchen Sequefter auf dem linken Rheinufer, und um eine beffere Entschädigung für ihre Anfprüche auf Saarwerden, Lahr und Mahlberg. 7) Memorial des Hn. Grafen von Leiningen Guntersblum mit der Anzeige, dass ihm wegen der Ehefcheidung, die feine Gemahlin bey franzöfifchen Gerichten nachfucht, abermals eine Citation nach Trier zugekommen fey, mit der Bitte, der franzöfifchen Regierung diefen Unfug begreiflich zu machen.

श्री

Am 12 Nov. 1) Schreiben des gräflich Weftphäl. Comitialgefandten Hn. v. Wolf mit einem Promemoria des Hn. Reichsgrafen von Plettenberg, worin fich derfelbe über das Verfahren der, zur Vertheilung der gräflichen Entfehädigungen, zu Ochfenhaufen verfammelt gewesenen Subdelegations Commiffion gegen ihn, bitter beklagt, und die Reichsverfammlung um eine Vergütung feines Verluftes bittet. 2) Memorial der kaiferl. Reichs- Kammergerichts- Kanzley um eine beftimmt feftzufetzende Suftentation und deren Uebernahme von dem Reiche für das gesammte Kanzleyperfonale. 3) Bitte der reitenden und Fufsbothen des kaiferl. Reichs- Fiammergerichts, worin fie ihre dermalige traurige Lage der Aufmerksamkeit des Reiches empfehlen.

Am 15 Nov. 1) Memorial des jetzigen Hn. Reichsfürften von Truchfefs-Wolfegg und Waldfee, deffen Irrungen mit dem IIn. Grafen von Wartemberg betreffend. (Diefe Irrungen find aus dem 4ten Bande der Beylagen zu dem Protocoll der jüngsten Reichsdeputation zu erfehen.) 2) Memorial der Hn. Reichsgrafen von Rechtern wegen

Einrückung eines kurpfalzbayerifchen Commandos in die Orte Sommerhaufen und Winterhaufen, mit der Bitte um den reichsverbandmäfsigen Schutz gegen diefes Verfahren.

Am 17 Nov. 1) Anzeige des bisherigen Hn. Grafen, nunmehrigen Hn. Reichsfürften von Metternich, von feiner Standeserhöhung, mit der Bitte um ein votum virile in dem Reichsfürftenrathe. 2) Gleiche Notification und gleiches Anfuchen des neuen Hn. Reichsfürften von Kheven hüller Metfch

Am 28 Nov. 1) Verwahrungsfchreiben des Hn, Fürften von Reufs Plauen gegen die jüngere Linie diefes Haufes, wegen Erftreckung der Fürftl. Virilftimme auf das Gefammthaus. (f. oben unterm 4 Nov.) 2) Vorstellung des IIn. Fürften von Wiedrunkel und der Frau Fürftin Vormünderin von Neuwied, ihre Anfprüche auf die Graffchaft Niederifenburg betreffend, mit der Bitte um eine authentifche Interpretation des §. 45 des Hauptdeputationsfchluffes.

Am 30 Nov. 1) Recursfchreiben des Hn. Fürften von Lübeck gegen den kaiferl. Reichshofrath, in Sachen einiger Bürger von Eutin gegen die übrige Bürgerschaft dafelbft, die Vertheilung der Gemeinheitsländereyen betreffend. 2) Schreiben und Bericht des kaiferl. Reichskammergerichts nebft einem Gemeinenbefcheide an die Procuratoren mit dem Auftrage, gegen die neuen Landesbefitzer um Citation ad reaffumendum anzurufen.

Am 5 Dec. 1) Memorial des regierenden Hn. Fürften von Stolberg, nebft einer Darstellung der Rechte des fürftlichen und gräflichen Haufes Stolberg auf das Fürftenthum Blankenburg bey Gelegenheit der dem herzogl. Haufe Braunfchweig, auf Blankenburg ertheilten Virilftimme, 2) Anfachen des Hn. Fürften von Aremberg un eine zweyte Virilftimme im Reichsfürftenrathe. 3) Anfuchen des Ha. Fürften von Hohenlohe-Waldenburg-Jaxtberg um Theilnahme an der, Hn. Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein zugedachten Virilftimme.

dem

Am 12 Dec. Promemoria des Hn. Grafen von Baffenheim gegen das Promemoria des Én. Grafen von Plettenberg de dict. 12 Nov. die Suftentation der fäcularifirten Geiftlichen des Klofters Hegbach betreffend, nebft einem Beglei tungsfchreiben des gräflich weftphäl. Gefandten.

Am 24 Dec. 1) Schweden-Vorpommersches Ge fandfchafts-Memorial um eine neue Virilitimme wegen des Fürftenthums Rügen. 2) Fürft), Octtingen-Waller fieinifches Anfuchen um eine zweyte Fürftl. Virilftimme für die Graffchaft OettingenBaldern. 3) Vorftellung des Fürfil. Brenzenheimifchen

* Die französische Regierung hat nunmehr, auf Verwendung des Hn. Kurfürften Erzkanzlers, den auf die Güter diefes Hu, Grafen auf dem linken Rheinfer gelegten Sequefter aufgehoben, und dadurch deffen Loos verbeffert. In dem Lüneviller Frieden verfprach bekanntlich Frankreich die Aufhebung aller diefør Sequefter ohne Unterschied..

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Am 15 Nov. 1) Kurpfalzbayersche actenmä fsige Darfiellung der Vorfälle in Sommerhaufen und Winterhaufen, gegen das Dictatum der Hn. Reichsgrafen von Rechtern v. 14 Nov. 2) Promemoria des Reichsgräflich Schwabifchen Bevoll mächtigten, die Ausübung des Deputationsrechts diefer Grafen-Curie bey einer künftigen Reichsdeputation betreffend.

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Am 21 Dec. Note des k. k. Gefandten in München an das dortige kurfürstl. Minifterium, die Befchwerden der Reichsritterschaft in Franken und Schwaben über die Kurpfalzbayerfchen Verfügungen gegen ihre Rechte und Befugniffe betreffend. Promemoria des vormaligen Reichsftädtischen Bevollmächtigten v. Winkelmann in Betreff feiner von Kurwürtemberg zu fehr ge. Ichmälerten Pension für die Stadt Rothweil. II. Comitial Druckschriften.

1) Regensburg b. Neubauer: Tabellarisches Verzeichnis der dermaligen katholischen und prote ftantifchen Activftimmen in dem Reichsfürftenrathe. 1803. 1 B. Fol.

Mit diefer Arbeit hatte der Erzherzogl. Oefterreichische Directorialgefandte, v. Fahnenberg, welcher der gegenwärtigen fchon mehrere ähnliche Tabellen vorangefchickt hat, vermuthlich die Ablicht, das dermalige Mifsverhältnifs anfchaulich zu machen, welches gegenwärtig bey den Stimmen der verfchiedenen Religionstheile bestehet, da auf der katholischen Seite nur 29,

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auf der proteftantischen hingegen 51 Stimmen ftehen.

2) Ebendafelbft: Tabelle über die Anzahl der Fürftlichen Stimmen auf der hatholifchen und proteftantifchen Religionsfeite nach dem §. 52. des Hauptdeputationsfchluffes. 1803. 1 B. Fol.

Bey diefem Verzeichnifle hat der nämliche Verfaller (v. Fahnenberg) vermuthlich die nämliche Abficht wie bey der vorstehenden Arbeit gehabt. Dem aufmerksamen Comitialisten können dabey jedoch folgende Bemerkungen nicht entgehen: 1) Dals das reichsgraflich Weftphali fche votum curiatum alternando auch zu den katholifchen Stimmen gehört, folglich nicht blofs auf die proteftantifche, fondern auch auf die katholi fche Seite hätte gefetzt werden follen. 2) Scheint es wenigftens noch zweifelhaft, ob die von dem Vf. auf die proteftantifche Seite gesetzten dem katholischen Hn. Kurfürften von Sachsen in dem 6. 32 des Hauptdep. Schl. zugedachten Stimmen wegen Meiffen, Thüringen und Querfurt, auf die Da man nun, proteftantifche Seite gehören? und befonders bey den jüngften Deliberationen über das kaiferl. Hofdecret v. 8 Julius 1803, neuerdings den Grundfatz in die Uebung fetzt: dafs ein Reichsftand welcher die Religion ändert, oder in ein Land verfchiedener Religion fuccedirt, die volle Befugnifs habe, mit feinen Reichsund Kreistagsftimmen fich dem Religionstheile feines perfönlichen Religionsbekenntnisses anzufchlie wie diefes in dem Kurwürtembergif. Vofen; tum vom 14 Nov. alfo wörtlich enthalten ift.

NB. Die Auslaffung der übrigen, in der Einleitung bemerkten Rubriken zeigt an, dass in den Monaten Nov. und Dec. in denfelben nichts zum Vorfchein gekommen ist, welches hiemit ein für allemal angemerkt wird.

II. Vermifchte Nachrichten.

C.

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Campe's Laokoon.

Gifte durchwühlt, gebiffen und
wiedergebiffen,

Vater und Sohn! O! Weh!

Heilige

Plastik! oweh!

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