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erter Kraft den Weg, den fie feit zehen Jahren mit fo allgemeinem Beyfall des belfern Theils des medicinifchen Publicums, und nicht ohne Nutzen und Einfluss auf die neueften Bearbeitungen der Heilkunde, gegangen find. Sie verfprechen, je nachdem fich ihnen wichtige Gegenftände zur Bearbeitung darbieten, jährlich acht Stücke von dem Journal der Erfindungen etc. drucken zu laffen, und verweisen übrigens auf eine weitläuftigere Ankündigung, die das vor kurzem erschienene 37fie Stück (des neuen Journals 13tes Stück), über die künftige Fortsetzung enthält.

Aufser mehrerern auf das Brownifche Syftem, auf die Erregungstheorie und die Anwendung der Naturgefchichte auf die Medicin, fich beziehenden Auffätzen, werden die nächften Stücke eine Prüfung der Wedekind' fchen Theorie von den Kuhpocken, eine Revifion der neuern Begriffe von Lebenskraft, Heilkraft, Kochung und Krife (in Beziehung auf die bekannte Göttinger Preisfrage), eine Ueberficht der neuesten Bearbeitungen des Scharlachfiebers und des Galvanisu. a. m. enthalten, folglich ganz in die Hauptgegenstände eingreifen, worüber gegen

mus,

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Einiges von dem Lebens- und Kunfgange Herrn Martin Wagner's.

Herr Wagner ift in Würzburg geboren und ein Sohn des dortigen Hofbildhauers, nun sechs Sein Vater widmete ihn der bildenden Kunst, wozu er, schon sehr früh, und zwanzig Jahre alt. Man wollte ihn erst durch die Schulen durchgehen laffen, damit grofse Neigung blicken liefs. er einige einleitende Kenntnifs der alten Gefchichte und Poefie fich erwürbe; allein er fand bald, dafs ihn diefer Weg zu langfam zu fei em Zweck führe, verliefs das Gymnasium und zeichnete, bis in fein neunzehntes Jahr, unter väterlicher Leitung, nach Gips und Anatomie; in den erften Jahren noch unentfchloffen, ob er Maler oder Bildhauer werden wolle, bis er endlich die Malerey wählte.

Des damaligen Herrn Coadjutors, gegenwärtigen Erzkanzlers, Kurfürftl. Gnaden empfahlen denfelben nach Wien, wo er, unter Leitung des Hn. Director Füger's, fünf Jahre, an der Akademie der bildenden Künfte, den Studien, nach der Natur und den Antiken, oblag, nicht weniger einige Gemälde der Gallerie copirte, und fich zuletzt in eigenen Compofitionen verfuchte. Nachdem er deren mehrere gezeichnet, malte er fein erftes, eignes Bild, das die Rückkehr Mariens mit den Weibern und Johannes von dem Grabe vorftellt.

Im vorigen Jahre, als dem letzten, welches er zu Wien zubrachte, erhielt er den erften Preis, (die Aufgabe war: Aeneas, der die Venus um den Weg nach Carthago befragt,) kehrte darauf in seine Vaterstadt zurück, und begab fich von da, zu Anfang des verfloffenen Septembers, nach Paris. Wir wünschen ihm Kräfte aller Art, um feinen dortigen Aufenthalt möglichst zu nutzen, und fodann eine Wallfahrt nach Rom anzutreten, wo einer, der fo vieles mitbringt, fich gefchwind zu Hause finden, und feinem Vaterlande, für jede Aufmunterung und Unterstützung, den tausendfachen Werth dereinft erftatten wird.

W. K. F.

der

JENA IS CHEN

ALLGEM. LITERATUR-ZEITUNG

Numero 7:

LITERARISCHE

I. Oeffentliche Lehranstalten.

Regeneration

der Universität Würzburg.

Während der Politiker mit ungewissem Blicke

Mit

der Auflösung uralter Staatsformen und der Einführung eines neuen politifchen Syftemes in Teutfchland entgegenfieht, freuet fich der Freund der Wissenschaften und der kosmopolitifche Freund der Menschheit über die, rafchen Schrittes, dem Ziele kräftiger Vollendung entgegenftre. bende Geiftes-Cultur feines Vaterlandes. inniger Theilnahme verweilt sein Auge auf jedem Puncte desselben, der ein Lichtpunct zu werden verheifst, und fein Herz fegnet die Edeln, die den Beruf in fich fühlen, für den wiffenfchaftlichen Flor ihrer Staaten eben fo thätig zu feyn, wie für den politischen und ökonomifchen derfelben. Und fo erfreuen denn, jeden teutfchen Patrioten die rühmlichen Bestrebungen, womit die wahrhaft aufgeklärte und weife Regierung des glücklichen Baiern die Erwartungen eines für Wissenschaften und Künfte herbey zuführenden aren fucht. Was läfst fich nicht von der Regiegoldenen Zeitalters, fo viel an ihr liegt, zu realiund von rung eines MAXIMILIAN JOSEPH, dem einfichtsvollen Eifer eines Thürheim, Morawitzky, Montgelas und fo vieler anderen trefilichen Männer erwarten, welche in ihrem grofsen Wirkungskreise fich, mit fo glücklichem Erfolg für Baiern, raftlos - thätig erweifen!

Unter den Akademien des füdlichen TeutfchUnter den Akademien des füdlichen Teutfchlands behauptete Würzburg, befonders feit Franz, Ludwig's glücklicher Regierung, fchon längst Seine berühmten Theologen die erfte Stelle. Oberthür, Zirkel, Berg, Feder u. a. zeigten durch ihr Beylpicl, dafs das katholifche Teutfchland mit dem proteftantifchen einen edlen Wettftreit des weitern Fortfchreitens in der Geiftescultur beginne. Wie ruhmvoll und wichtig Würzburg's Aerzte (das Gefchlecht der Siebolde, Brünninghaufen, Dömmling, Thomann u. a.) und

I

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NACHRICHTEN.

medicinifche Anftalten auch dem Auslande erfchienen, bedarf keiner weitern Andeutung. Es war daher gewifs nicht unzweckmälsig, dafs die neue Regierung aus diefer Rücklicht vornehmlich diefe fchon berühmte Akademie vorzüglich begünftigte. Zwar entging ihrer Aufmerksam keit nicht, dafs Bamberg feiner schönen, friedlichen Lage, feiner geringern Volksmenge und der gröfseren Wohlfeilheit der Lebensmittel wegen, fich vorzüglich zum Sitz einer Akademie eigene; allein fie entfchied für Würzburg, hoffend, dafs der unglückliche Zeitpunct, wo ein neuer Krieg die friedlichen Musen aus feinen feften Mauern verfcheuchen könnte, nie wieder kommen werde; eine Hoffnung, mit welcher jeder teutfche Patriot feine herzlichen Wünsche vereinigt!

Referent will jetzt die Lefer diefer Blätter mit den wesentlichften Puncten der neuen Organifation diefer Univerfität näher bekannt machen. In der Proclamation, welche der vortreffliche Graf von Thürheim, im Namen des Kurfürfil. Fränk. General Landes- Commiffariats d. d. Bamherg d. 11. Nov. 1803 defshalb erlaffen hat, wird zuerft bemerkt, dafs ,,Sr. Kurfürftl. Durchlaucht befchloffen haben: in den dermaligen Baierischen laffen, wovon die zu Würzburg, welche mit Erbftaaten nur zwey Universitäten bestehen zu

einem beträchtlichen Fond und mehrern zweck

mäfsigen Anftalten bereits verfehen ift, die eine feyn foll." (Die zweyte Landesuniversität ift Landshut, welche ebenfalls zweckmässige

Verbefferungen noch erhalten wird. Bamberg hingegen ift zum Sitz eines Lyceums beftimmt, an welchem die vollständigen philofophifchen und theologischen Studienanftalten, dann die Klinik ches der Kurfürft unlängft eine Summe von 60,000 an dem berühmten Ludwigshofpitale, für welGulden angewiefen, und überhaupt ein Colle gium medico-chirurgicum Statt haben follen.)

Die Organisation felbft zerfällt in folgende Hauptpuncte. A. Studienwefen. Sämmtliche Lehrgegenstände find in zwey Hauptclassen eingetheilt

G

1. All

I. Allgemeine oder philofophifche Wiffenschaften, welche zur höhern Geiftescultur überhaupt, ohne Rücklicht auf einen befondern Stand im Staate, gehören. Sie fchliefst folgende Sectionen in fich:

1) Eigentliche Philofophie (im engern Sinne des Worts) nach ihren verfchiedenen Zweigen. 2) Mathematifche und phyfikalische Wien fchaften.

3) Gefchichte, fowohl Univerfal- als Staatengefchichte nebft ihren Hülfswiffenschaften, als allgemeine Culturgefchichte, Gefchichte der Wissenschaften überhaupt und Literärgefchichte.

4) Schöne Künfte und Wiffenfchaften,,,Worunter die allgemeine Theorie derfelben, Phifologie, alte und neue, nicht nur als Sprachkunde, fondern als Gefchichte der redenden Künfte überhaupt, fo wie die Gefchichte der bildenden Künfte begriffen werden." II. Befondere Wiffenfchaften,,,deren Formen mehr oder weniger gefetzlich vorgeschrieben find, und welche daher zu Ausübung einer befondern Function im Staate erfodert werden." Auch diefe Classe besteht aus 4 Sc

ctionen :

1) Theologie. a) Auslegung und Kritik. b) Hiftorisch-philosophische Darstellung der religiöfen Formen oder Dogmen. c) Geschichte des äufseren Religionsvereins. d) Alles, was zur unmittelbaren Bildung für den Volksunterricht gehört, chriftliche Moral, Homiletik, Katechetik u. f. w. Eine Unterabtheilung findet in diefer Section nach den beiden Hauptconfeffionen, der katholifchen und protestantischen, Statt.

2) Rechtskunde. a) Hermeneutik und Kritik. b) Rein- hiftorilche Darstellung des ganzen Syftems der beftehenden Rechtsverhältniffe,

nach römischem und teutschem Rechte, woneben übrigens die befondern Vorlesungen über Inftitutionen, Pandekten und teutsches Privatrecht beftehen. c) Criminalrecht. d) Oeffentliches Recht, a) Staatsrecht, ß) Kirchenrecht, aa) katholifches, BB) proteftantiIches. e) Reichs- und gemeiner Process. f) Praktischer Unterricht. 3) Staatswirthschaft oder Cameralwiffenfchaften in weitefter Bedeutung.

Heilkunde. a) Allgemeine organische Naturlehre oder Phyfiologie. b) Anatomie, menschliche und vergleichende. c) Allgem. Theorie der Medicin, oder Darstellung der dynamischen Veränderungen des Organismus, und zwar a) des krankhaften; Pathologie, allgemeine und specielle; B) des Uebergan ges aus dem kranken Zustande in den gefunden; Therapie, allgemeine und fpecielle. Mit der Pathologie ift die Semiotik, und mit der Therapie Materia medica am näch

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ften verbunden. d) Gefchichte der äussern Verletzungen, theoretifche - Lehre von der Heilung derfelben praktische Chirurgie mit allen Nebenzweigen, wohin auch die Geburtshülfe gehört.

-

Nach diefer Eintheilung wird der fyftemati richtet. fche Lections - Catalogus jedes Semesters einge

Einrichtung getroffen. In Anfehung des Lehrer- Perfonale ift folgende aufserordentliche und Privatlehrer. Es giebt ordentliche, Letztere find ,,zur Aushülfe und um Lehrer nachzuziehen“ bestimmt, und müssen a) Beweise gegeben haben, dafs fie die allgemeinen, zum gelehrten Stande vorzüglich erfoderlichen Gegenftände bearbeitet haben; als Philofophie, Philologie u. f. w., b) über die Wissenschaften der ganzen Claffe, wenn fie im Fache der allgemeinen Wissenschaften lehoder der befondern Section, wenn fie in auftreten wollen, fich ftrenge prüfen lassen, und einer Wissenschaft der zweyten Claffe als Lehrer darin den akademifchen Grad nehmen; c) bey die den Beyfall des gelehrten Publicums verdiefer Gelegenheit eine Abhandlung ausarbeiten, dient; d) einige öffentliche Vorlefungen halten, und durch diefelben beweifen, dafs fie die Gabe des Vortrags besitzen.

ren,

Die Zahl der ordentlichen und aufserordentlichen Profefforen ift bis jetzt 40. In der I. Claffe: Schelling, Metz, Andres; 2) Fischer, Succow, Sorg, Haller, Vogelmann; 3) Bönike, Traitteur, Rückert, Goldmayr; 4) Klebe, Mannlich, Dillis. In der II. Claffe: 1) Paulus, Fuchs, Berg, Onymus, Schloffer, Eyrich; 2) Hufeland, Gregel, Samhaber, Kleinfchrod, Behr, Schmidtlein; 3) Medicus, Geyer, Heldmann; 4) von Hoven, bold, Döllinger, Thomann, Pickel, Heilmann, Ryfs, v. Siebold, der Vater, Barthel und Elias v. Sie

Köhler.

dafs jeder Innländer in der Regel vier Jahre fich In Anfehung der Studirenden ift festgesetzt, auf der vaterländifchen Univerfität den Studien widmen muss. Nach Verlauf dieser gesetzmässigen Zeit ift es ihm vergönnt, noch eine auslänhat fich durch Zeugnisse, befonders auch über dische Akademie zu befuchen. Jeder Abgehende legitimiren.,,Da es die Abficht ift, das Studium feine philofophifchen und philologischen Studien, zu der claffifchen Sprachen, deffen Mangel der Cultur der katholifchen Universitäten bisher mehr als irgend ein anderer im Wege geftanden hat, genheit der Universität zu machen: fo foll keiner, zu begünftigen, und zu einer befondern Angele weder zum gelehrten Stande überhaupt, noch insbefondere zu dem geiftlichen in's Künftige zugelaffen werden, der nicht das philologische Stubeweifen kann.“ dium mit Eifer und Erfolg betrieben zu haben,

B. Ver

B. Verfaffung. Die Universität Würzburg hat eine befondere Curatel, welche das Mittelorgan zwifchen dem Minifterium und dem akademifchen Senate ausmacht und über die Erhaltung und Vervollkommnung der akademifchen Verfalfung, Anftalten, Fonds u. f. w. zu wachen hat. Der Prorector, welcher diefelben Functionen, wie auf andern Akademien hat, wird alle Jahre von den ordentlichen Profefforen der 8 Sectionen durch verfchlofiene Zettel gewählt; die Curatel fendet die Vota mit einem Gutachten begleitet an das Minifterium, von welchem die Ernennung des Prorectors erfolgt. Der akademische Senat ist aus einem Mitgliede jeder der 8 Sectionen, dann noch einem befondern Mitgliede aus der Section der Rechtskunde, welches die Stelle des bisherigen Fiscals vertritt, und einem beständigen Secretär zufammengefetzt. Die Gefchäfte deffelben find faft ganz diefelben, wie auf andern Akademien. Die Wahlform des Senats ift die felbe, wie die des Prorectors. ,,Die Curatel behält fich vor, die Mitglieder des Senats, wie den Prorector, für das erfte Jahr der neuen Einrichtung nach eigenem Ermessen zu ernennen. In's Künftige aber foll die Hälfte der Senatoren alle Jahre ernannt werden, fo, dafs die austretenden durch das Loos bestimmt, aber aus derfelben Section, zu welcher fie gehören, wieder erfetzt und auch diefelben Subjecte durch die Wahl wieder bestätiget werden können."

Die von der Curatel für das erfte Jahr getroffene Einrichtung erhellet aus folgendem Decrete, die Organisation der Univerfitäts-Behörden betreffend:

T

,,Um die in der Verordnung vom 11ten d. M. bekannt gemachte Organisation der Julius-Maximilians-Universität alsbald in Gang zu fetzen, werden von dem General-Landcommillariat, als der von 6r. Kurf. Durchl. zuder erften Initiation beauftragten bercuratel, die künftigen Behörden diefer hohen Schule, wie hier folget, ernennt und besetzt: I. zum Prorector der gefammten Universität wird hiermit bestimmt, der öffentl. ordentl. Lehrer der Rechtskunde D. Samhaber; II. den Senat werden folgende Glieder bilden: 1) aus der Classe der philofophifchen Wissenschaften: Prof. Schelling; 2) aus der Claffe der Geschichte etc.: Prof. Bönike; 3) aus der Claffe der Gottesgelahrtheit: Prof. und Conf. Rath Paulus; 4) aus der ftaatswissenschaftlichen Claffe: Prof. Behr; 5) aus der Claffe der Rechtskunde: Prof. Hufe land; 6) als Fiscal: Prof. Kleinfchrod; 7) aus der Claffe der Heilkunde: Prof. Thomann. Für die Claffe der mathematischen und phyfikalifchen, fo wie der schönen Wiffenfchaften, werden hier zu ihrer noch rückständigen Er

gänzung die weitern Ernennungen vor der Hand noch vorbehalten." Bamberg, am 18 Nov. 1803.

Kurf. fränk. General-Landescommiffariat.

Graf v. Thürheim.

Bleiter, Secretär.

Die ordentlichen Profefforen der Section der Rechtskunde insbefondere, bilden ein SpruchCollegium über auswärts eingefendete Acten, wegen deffen die näheren Verfügungen ihnen noch befonders zugehen werden.

Allgemeine Rechte der Profefforen find fol gende: a) fie ftehen in Juftiz- und Polizey-Sachen unter demfelben Foro, unter welchem alle Collegial-Räthe ftehen, mit denen fie gleichen Rang haben; b) den ordentlichen Lehrern ift der Rang eines wirklichen Raths ertheilt, und allen Angehörigen der Univerfität ist das Tragen der für die Universität Landshut vorgeschriebenen Uniform nach ihren Graden verftattet; c) fämmtliche Profefforen geniefsen die Rechte und Vortheile der übrigen Staatsdiener, und insbefondere die der Penfionen für die Witwen und Waifen, wobey im Allgemeinen der Maafsftab des Gehalts als der richtigste angenommen, die weitere Regulirung und Bestimmung der Summe aber bis auf ein hierüber erstattetes näheres Gutachten ausgesetzt ist.

In Anfehung der Honorarien hat man fich ,,nach dem Vorgang und der Erfahrung der berühmteften Universitäten" gerichtet. Wer 6 Wochen nach der Unterzeichnung das Honorar nicht entrichtet, wird einer eigenen, aus dem Prorector, dem Fiscal und zwey Mitgliedern der beiden Hauptclaffen beftehenden Commiffion angezeigt, welche dann weiter für die Herbeyfchaffung deffelben Maasregeln zu nehmen hat.

Diefs find die wefentlichften Puncte aus dem Organisations-Plan der, unter den günftigsten Aufpicien regenerirten, Universität Würzburg, dem gewifs kein Unterrichteter und Billigdenkender Leinen Beyfall verfagen wird. Wir hoffen, die noch zu erwartenden näheren Beftimmungen nächstens unseren Lefern mittheilen zu können.

Univerfität Dorpat.

(A. Br. v. Dorpat.) Diefe Universität hat unlängft einen neuen Beweis von der unermüdeten Sorgfalt des beften Monarchen für die wiffenfchaftliche Cultur in feinem Reiche erhalten. S. K. Maj. geruhten nämlich, ihr einen koftbaren Apparat von chirurgischen Bandagen, welcher von Hn. Wolffohn in Wien verfertigt ift, und 6800 Rubel koftet, zur anfchaulichen Demonftration der Bandagenlebre, zu schenken.

Am

und

Am 21 Sept. v. J. war eine für die Universität merkwürdige Feyerlichkeit im grofsen Hörfaale derfelben. Vor einer zahlreichen Verfammlung aus allen Ständen wurden die neuen akademischen Statuten vorgelefen, die von einem engern Ausfchuffe der Profelloren entworfen, und, nach vorhergegangener Revifion des Oberfchuldirectoriums in Petersburg, dem Monarchen zur Beftätigung vorgelegt waren. Sie enthielten, unter anderen näher auseinandergefetzten Vorrech-i ten, auch noch die Beftimmung, dafs die Witwen und Kinder der verftorbenen Profelloren Lehrer, die ihnen nach der Fundationsacte, vom 12 Dec. 1802 zugeficherte Penfion auch im Auslande verzehren könnten. Die Gattinnen der bis jetzt anwefenden Profefloren und Lehrer hat ten fich, um Alexandern wenigftens einen gerin Beweis ihrer dankerfüllten Herzen zu geben, gen eine Stunde vor dem Anfange der Feyer im grofsen Hörfaale verfammelt, die dort aufgeftellte marmorne Büfte des geliebten Monarchen mit Blumengewinden umfchlungen, und fich in einem halben Kreife um diefelbe gefetzt. Der diesjährige Rector, Prof. Balk, nahm davon zu einer zweckmässigen Apoftrophe in feiner Antrittsrede Veranlaffung; und wer wollte nun nicht wünschen und erwarten, dafs die von dem trefflichsten Monarchen fo glänzend ausgeftattete Universität nunmehr auch, zur Erlangung einer wahren und dauerhaften Celebrität, entsprechende Beweife! öffentlicher Thätigkeit gebe! Denn auch für die öffentliche Bibliothek diefer Universität, wird, wie fchon aus andern Nachrichten bekannts ift immer wirkfamer geforgt, und noch neuerlich hat ein preufsifcher Gelehrter, Hr. Dr. Med.. Schelz aus Thorn, diefelbe mit einer Bücher Lammlung von 1400 Bänden beschenkt.

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Neue Schuleinrichtung in Holland.

(4. Brief. v. Amfterdam.) Unter die löbliehen Veränderungen in der batavifchen Republik, gehört auch eine, auf Befchluss des Staatsrathes, vorzunehmende 'neue Einrichtung der Schulen. Alle Schulen in der Republik, fie mögen auf öffentliche oder Privat-Koften bisher angelegt und erhalten feyn, follen inskünftige unter einer befondern Aufficht ftehen. Zu dem Ende ift in jedem Departement (vormals Provinz) eine eigene Commission ernannt, deren Mitglieder von Landes wegen befoldet werden, und welche dem Rathe der innern Angelegenheiten verantwort lich ist. Als Chef des ganzen Schuldepartements ift der bekannte van der Palm, Mitglied des genannten Rathes, angeftellt. Schon find auch in jedem Departement die Schulauffeher ernannt, und wirklich ift jetzt im Haag, am 22 Sept., ihre erke Versammlung unter v. d. Palm's Vorsitzer

Auch

öffnet. Durch fie werden in jeder Stadt befondere Infpectoren angeftellt, welche über das. Schulwefen wachen. Ihre vorzüglichfte Sorge, foll die niedern oder Volksfchulen betreffen, jedoch fich auch in fo weit auf Privat-Schulen erftrecken, dafs von keinem, der eine Privat-Schule oder Inftitut, felbft auf eigene Koften hält, künftig ein Buch zum Leitfaden bey feinem Unterrichte von ihm felbft gewählt werden darf, fondern er fich der, von der Schul-Commillion vorgefchlagenen Bücher, bedienen mufs. darf künftig Niemand eine Schule oder ein Inftitut anlegen, oder einen Unterlehrer annehmen, wenn er nicht vorher von der Schul-Commiffion examinirt ift: eine Einrichtung, welche freylich etwas hart fcheint, aber durchaus nothig ift, wenn, bey der allgemeinen, feit fo langen Jahren faft iminer herrschenden Vernachläfsigung des Schulwefens, Einheit und wirkliche Verbefferung bewirkt werden foll. Der Religionsunterricht endlich bleibt, in fo fern er die Unterfcheidungs-Dogmen der verfchiedenen Secten betrifft, von allen Schulen ausgefchloffen, indem man diefen, den verschie denen Gemeinen selbst überläfst, und nur allgemeinen Religionslehren und der Moral in den Schulen einen Platz erlaubt.

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(A. Br. v. Amfterdam.) Wie fehr man auch, rückkomme, erhellet unter andern auch daraus, hier von übereilt genommenen Maasregeln zu« dafs die, im Jahre 1795 auf Befchlufs der damaligen Stadt-Regierung, wegen eines ihnen vorgelegten, von ihnen aber verweigerten Eides auf die damalige neue Conftitution, von ihren Aemtern abgesetzten funfzehn Prediger der reformirten Gemeine hiefelbft, jetzt alle, (nur zwey waren unterdess geftorben) auf Beschluss der gegenwärtigen Stadt-Regierung, ihre vorigen Aemter wieder erhalten haben. Freylich gefchieht diefes nicht auf Koften der Stadt, indem während der Zeit fchon neue Prediger an ihre Stellen erwählt find: da aber die Gemeine felbft einen Fond zu ihrer Bezahlung errichtet hat, fo ift ihnen diefe hiedurch gefichert.

:

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