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Zu erweitern die Grenzen der menschlichea Kenntniffe; die Willenfchaften, durch Bereiche

In dem Geilte Peters des Grafsen, des Gründers rung mit neuen Entdeckungen, zu vervollkomm

der nordifchen Cultur, entsprang die Idee zur Errichtung diefer Akademie. Augenzeuge auf feinen Reifen von dem Nutzen folcher GelehrtenVereine, befchlofs er, in feiner neuen Hauptftadt den Willenfchaften einen Tempel zu stiften. Entworfen war der Plan zu der Akademie, fertig die Statuten, ernannt die Mitglieder, als der Tod Peters glorreiche Laufbahn beendigte. Was ihr Gemahl begonnen, vollendete die Erfte Katharina. Die Erbin ihres Thrones, Elifabeth, fetzte Verordnungen feft, um die Sphäre der Wirksamkeit der Akademie zu bestimmen, wel che, mehr denn einmal, befonders unter der zweyten Katharina glänzender Regierung, durch manches nützliche Unternehmen, durch manche mit Erfolg unternommenen Reifen, um die Naturproducte Rufslands zu erforfchen, durch die aft: 0nomische Expedition u. a. m. bewies, was folche Anftalten, gut geleitet und kräftig unterftützt, den Wissenschaften und dem Staate leiften könmen. Alexander, deffen weife und liebevolle Sorgfalt alles umfchliefst, was der Menschheit in feinem weiten Reiche frommt, lenkte defshalb feine Aufmerksamkeit auch auf fie, und da er fand, die alte Einrichtung fey unferer Zeit nicht mehr gemäfs, die zur Unterhaltung der Akademie bestimmte Summe nicht mehr hinreichend, und die Wirkfamkeit des Inftituts durch daraus entfpringende Hinderniffe gefchwächt; fo fand er für nöthig, demselben eine neue Einrichtung zu geben, und einen neuen den Zeitumständen und dem Zwecke deffelben angemeffeneren Etat feftzuletzen.

Wir theilen aus einer vor Kurzem erfchienenen, interessanten Schrift: Nouveau Reglement et nouvel Etat de l'Acad. Imp. des Sciens. à St. Pe

nen; Licht zu verbreiten, und fo viel als möglich daffelbe gerade auf das Gemeinbefte lenken, indem man von den Speculationen der Theorie und den fruchtbaren Resultaten der Beobachtung und Erfahrung Anwendungen auf die Praxis macht: in diefen wenigen Worten ift der Codex der Pflichten befchloflen.

Als ruffifche Akademie foll fie auch befonders auf Rufsland Rücklicht nehmen, die Kenntnifs der Naturproducte des Reiches erweitern, und auszumitteln fuchen, wie man diejenigen, welche ein Object der National - Induftrie und des Fandels find, vermehre, wie man Fabriken, Manufacturen, Künfte und Gewerbe, als wahre Quelden der Staatskräfte und Reichthümer vervollkommne.

Die Wissenschaften, auf deren Vervollkommnung die Akademie hinarbeiten foll, find allo folgende: Reine und physikalische Mathematik, Mechanik der feften und flüffigen Körper, Altronomie, Chemie, Mineralogie, Botanik, Zoologie, Anatomie, Phyfiologie, Technologie, GeIchichte, Statistik und Staatswirthschaft.

Die

Hiezu nun ist folgende Einrichtung. Akademie besteht aus 18 ordentlichen Mitgliedern und 20 Adjuncten, unter welchen fich eine unbestimmte Anzahl, unter dem Titel aufserordentlicher Akademiker, befinden wird. Diele 3 Claffen wirklicher Mitglieder machen die akademifche Conferenz aus. Die Akademie hat einen Präfidenten, einen beftändigen Secretär, eine Adminiftrations -Comité, und verbindet fich mit in- und ausländifchen Ehren - Mitgliedern und Correfpondenten.

In allen den genannten Wissenschaften muss die Akademie eine beftimmte Anzahl junger Leute ruffifcher Nation bilden, welche unter dem Titel, S Eleven

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Eleven der Akademie, den niedrigften akademi-
schen Grad ausmachen, und fich zu künftiger
Aufnahme unter die Adjuncten vorbereiten.

Die Akademie, als das erfte gelehrte Corps
des Reichs, entscheidet alle wiffenfchaftlichen
Streitigkeiten (?), und löfet die Zweifel derer,
die in folchen Fällen an ihr Urtheil appelliren..
Sie unterfucht unpartheyifch alle, ihrer Prüfung
unterworfenen, Mafchinen und Erfindungen.
Alle neuen Entdeckungen, fobald fie über deren
nützliche Anwendbarkeit, fey es zur Erhaltung
der Gefundheit, oder Vervollkommnung der
Industrie, Künfte, Fabriken, Manufacturen,
Handel, Schiffahrt, oder fonft, entfchieden hat,
mufs fie demjenigen Departement der Regie-
rung mittheilen, welches unmittelbaren Nutzen
damit fchaffen kann..

den, je nach der Wichtigkeit und Schwierigkeit
der Aufgabe, von 300-500 Rubela seyn.
II. Unter den Privilegien der Akademie zeichnen
wir folgende aus:

Die Akademie und deren Mitglieder ftehen unter des Kaifers unmittelbarem Schutze, unter der Jurisdiction des Minifters der National-Lehr anftalten, welcher verbunden ift, alle, des Kaifers Entfcheidung erfodernde, Angelegenheiten derfelben, unmittelbar und unverzüglich bey ihm anzubringen. Die zur Unterhaltung der Akademie bewilligte Summe, die Einkünfte ihrer Druckerey und Buchhandlung, find der eignen Dispofition und Verwaltung der Akademie überlaffen.. Alljährlich wird dem benannten Minifter die Rechnung vorgelegt. Die Erhaltung der guten. Ordnung und innern Polizey bleiben der Da die Akademie auch zur Verbreitung nütz- Akademie felbft überlaffen... Wird aufserhalb der licher Kenntniffe bestimmt ift, fo wird lie auf Akademie ein bey ihr Angeftellter angeklagt, den öffentlichen Unterricht Rücklicht nehmen, und eines Verbrechens halber in Verhaft gezound zu diesem Behufe mit allen Universitäten des gen: fo mufs die Akademie fogleich davon beReichs Verhältniffe unterhalten.. Die Univerfita- nachrichtigt werden. In einem minder wichtigen ten ihrer Seits werden fich in allen Fällen an die Falle wird der Verhaftete an die Akademie abgeAkademie wenden, wo deren Mitwirkung oder geben. Die Verwaltungs-Comité unterfucht alle Rath ihnen dienlich feyn kann. Die Akademie im Innern der Akademie begangenen Verbrechen: dagegen wendet fich an die Universitäten, um ift diefes aber ein fchweres, lo liefert fie den Schulvon ihnen Nachweifungen, Notizen und Gegen- digen an das Tribunal, vor, welches die Sache geftände der Naturgefchichte aus ihrem Kreife, fo hört.. Mit Ausnahme des hl. Synods und des wie Kenntnifs von denjenigen Studirenden zu er- hohen dirigirenden Senats halten alle Tribunale halten, die zu Eleven. der Akademie geeigen mit der Akademie wechselfeitige Conferenzen ; fchaftet.find.. und in allen Fällen, wo jene von der Akademie um ihre Mitwirkung oder Beyftand erfucht werden,. find fie gehalten, unverzüglich zu antworten...

Alljährlich giebt die Akademie einen Band ihrer theoretischen Unterfuchungen in ruffifcher, lateinischer, oder einer andern neueren verbreiteten Sprache, fo wie einen Band Memoiren über Gegenstände von einem durch praktische Nützlichkeit allgemeinen Intereffe in ruffifcher Sprache unter dem Titel: Journal der Technologie,

heraus..

› Das Wechfelverhältnifs mit andern Akademieen und gelehrten Gesellschaften Europa's dau ert fort, und wird durch eine ununterbrochene regelmässige Correspondenz noch mehr unterhalten. Und da die Vervollkommnung der Geographie und der phyfifchen Befchaffenheit des Reichs ein Hauptgegenstand der Aufmerksamkeit der Akademie feyn mufs: fo läfst fie von Zeit zu Zeit Aftronomen und Naturforfcher in diejenigen Provinzen reifen, deren geographifche Lage und Naturreichthümer noch wenig beftimmt und er-forfcht find.. Die Regierung wird diefe nützlichen Unternehmungen Itets begünstigen,, und ihre Ausführung erleichtern:

Auch wird die Akademie alljährlich ein Programm herausgeben, worin es den Gelehrten aller Länder Preisaufgaben vorlegt, welche interellante neue Sujets aus dem Kreife der von der Akademie zu cultivirenden Willenschaften betref fen, und darauf sehen, dass alle diese Willen fchaften an die Reihe kommen. Die Preife wer

Jeder wirkliche Akademiker, der 25 Jahre diefe Stelle bekleidete, hat das Recht, von dem Tage an, wo er das Diplom erhielt, eine Zulage von 500 Rubeln zu fodern, welche von der im Etat hiezu angewiefenen. Summe genommen wird.. Welcher nach 20 Jahren, Alters oder Krankheits halber feine Entlaffung begehrt, erhält fie, mit der Hälfte feines Gehalts,,, als Pen-fion.. Nach 25 Jahren wird die Entlaffung mit Beybehaltung des vollen Gehaltes ertheilt. Die Wittwe oder minderjährigen Kinder eines 25 Jahre lang angeftellt gewefenen Akademikers oder Adjuncten, erhalten, aufser einem vollen, auf einmal auszuzahlenden, Jahrgehalte, die Hälfte deffelben, und zwar die Wittwe, bis fie fich wieder verheyrathet, die Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit, als Pension fort. Verheyrathet fich die Wittwe wieder, oder ftirbt; fo fällt ihr Antheil, zu gleichen Theilen getheilt, den Kindern zu. Nach 20jährigem Dienfte erhalten Wittwe und Kinder, aufser dem vollen Jahrgehalt, den dritten Theil deffelbe, nach 10jährigem Dienste, aufser dem vollen Jahrgehalt, den vierten Theil des Gehaltes fort. Wittwe und Kinder dessen, der keine 10 Jahre bey der Akademie war, bekommen ein für allemal einen yollen Jahrgehalt. Alle im Dienfi

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Dienft der Akademie ftehenden haben, 35jährigem Dienste, das Recht, die Hälfte ihres Gehalts als lebenslängliche Penfion, zu fodern.

Die ordentlichen Akademiker gehören zur 6ten, die aufserordentlichen zur 7ten, die Adjuncten zur gten Claffe, wenn ihr Rang nicht fonft höher ist.

Die Akademie hat bey vorfallenden Vacanzen, das Wahlrecht. Bey gleichem Verdien geht der Inländer dem Ausländer vor. Gelehrte Yon ausgezeichneten Verdienften und grofsem Ruhme, gleich viel von welcher Nation, auch wenn fie eine nicht mit benannte Willenschaft cultiviren, können, auch über die Anzahl dér 18, aufgenommen werden.

Der Minifter der National-Lehranstalten legt dem Kaiser die Namen der erwählten ordentlichen und aufserordentlichen Akademiker und Adjuncten zur Beftätigung vor, worauf die Heraldie, ihnen die, dem Range ihrer Claffen gemäfsen, Patente ausfertiget.

Den Präsidenten wählt der Kaifer felbft aus den vier erften Claffen des Reichs. Er hat den Vorfitz in allen akademifchen Conferenzen und bey der Verwaltungscomité, läfst durch den Minifter der National-Lehranstalten dem Kaifer die Berichte über den Zuftand der Akademie, und wichtige Vorfälle dabey, vorlegen, und berich tet über die Mitglieder, welche Auszeichnung und Belohnung verdienen, fo wie über die, welche ihre Pflicht vernachläfsigen. Im Fall der Verletzung der guten Ordnung und innern Polizey ergreift er felbft, den Gefetzen, der Wichtigkeit des Falls und der Umstände gemäfse Maafsregeln. Er allein hat das Recht aufserordentliche Verfammlungen zu veranstalten, und in den Conferenzen Vorschläge über die Adminiftration der Akademie zu thun. Uebrigens hat er zwey Stimmen.

Der Secretär mufs mit den übrigen Akademicen und gelehrten Gesellschaften Europa's, den auswärtigen Mitgliedern und Correfpondenten, eine regelmässige Conferenz unterhalten. Als Mitglied der akademifchen Conferenz hat er feinen Platz nächft dem Präfidenten, und giebt, wie die übrigen Akademiker feine Stimme. In den Sitzungen führt er ein Protokoll, repräfentirt, in deffen Abwefenheit, den Präfidenten, verliefst die an die Akademie eingelaufenen Briefe, nebft den gegebenen Antworten; besorgt aufserdem den Druck der Acten, verfertigt die Gefchichte der Akademie, und hat die Aufficht über das Archiv der Conferenz. Unter ihm ftehen ein Archivar, ein Uebersetzer, welchen die Conferenz durch Stimmenmehrheit aus den Eleven wählt, und zwey Schreiber.

Jeder Akademiker foll mit allem Eifer nach Vervollkommnung feiner Willenfchäft ftreben, und ift gehalten, wenigftens 2 Memoiren jährlich

in die Acten der Akademie zu liefern. Von jeder neuen Entdeckung, die er macht, mufs er der Akademie die erfte Anzeige machen, von jedem Werke, das er herausgeben will, thut er der Akademie Meldung, ob fie es, gegen eine Gratification zum Vortheil der Akademic will dru cken lassen. Von einem von dem Präfidenten der Conferenz, fein Fach betreffendem, Auftrage, kann er, ohne wichtige, fogleich anzuzeigende, Gründe fich nicht dispenfiren. Will er die Akademie verlaffen, fo mufs er es dem Präsidenten 6 Monate vorher anzeigen. Sollte aber ein Mitglied als unwürdig befunden werden; fo hat der Präfident das Recht, bey dem Kaifer auf dessen Ausfchliefsung anzutragen: jedoch mufs diefer Antrag von einem Befchlufs der Conferenz begleitet feyn, worin wenigftens 2 Drittheile der Akademiker darüber einftimmig find..

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Jeder Akademiker mufs feinen Adjunct haben, die für Mineralogie und Botanik aber haben deren zwey. Sie unterstützen die Akademiker in ihren Arbeiten, vornehmlich im Unterricht der Eleven. Jeder Adjunct mufs übrigens alljährlich der Conferenz einen Auffatz vorlegen, würdig, in die Acten der Akademie aufgenommen zu werden. Sie haben das Recht der Affiftenz bey akademifchen Conferenzen, und Stimme bey wiffenfchaftlichen Deliberationen. Hat einer mit Auszeichnung 6 Jahre lang diese Stelle bekleidet, fo hat er rechtliche Anfprüche auf den Titel und die Emolumente eines aufserordentlichen Akademikers, deren Pflichten übrigens von jener ihren Sie bekommen aber nicht unterschieden find.Zulage, und haben Stimmrecht bey den Wahlen.

Der Ehrenmitglieder und Correfpondenten giebt es 2 Claffen, in- und ausländifche; ihre Anzahl ift unbeftimmt. Bey feyerlichen Verfammlungen nehmen die in Petersburg befindlichen ihren Platz an der Tafel der wirklichen Akademiker. Sechs auswärtige und fechs inländifche Ehrenmitglieder find Penfionärs der Akademie, und haben die Verbindlichkeit, die Akademie von allen neuen Entdeckungen und Erfindungen, und allen, die Wissenschaften intereffirender, Ereignillen zu henachrichtigen. den Wahlen fieht man auf den Ort, ob er eine Universität fey, und die Wissenschaft des Recipienten, damit jede Wissenschaft diesen Vortheil habe.

Bey

Der Verfammlungen giebt es dreyerley: feyerliche Verfammlungen, ordentliche und aufserordentliche Conferenzen. Die feyerliche Verfammlung wird alljährlich am Reftaurationstage der Akademie gehalten, wozu in den Zeitungen eingeladen, und wobey der Kaiser selbst zugegen feyn wird. Der Präfident oder Secretär eröffnen fie mit einem Bericht über die während des Jahres von der Akademie verrichteten Arbeiten. Darauf werden

die Namen derer ausgerufen, die den Preis davon getragen haben, und ein Auszug der Preisschrif

ten

ten verlefen. Dann werden die neuen Preisfragen bekannt gemacht, die Namen der Gelehrten genannt, mit denen fich die Akademie affociirt hat, und die Biographie der verftorbenen Mitglieder angefügt; zum Schluffe dem Kaifer die Eleven vorgeftellt, welche fich ausgezeichnet haben. Die aufserordentlichen Conferenzen find nur für dringende Fälle, die ordentlichen wöchentlich einmal, zur Vorlefung der Memoiren, der Correfpondenz, zur Prüfung von Werken, Maschinen und Erfindungen beftimmt, die man der Akademie vorgelegt hat, und zu andern wiffenfchaftlichen Unterfuchungen und Berathschlagungen. Die Zeit der Vacanzen ist vom 10

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Jul. bis zum 10 August.

Die Eleven werden aus den Studenten oder Schülern der Gymnafien mit ihrer eignen Zuftimmung gewählt, kommen unter die unmittelbare Aufficht eines Akademikers, der ihnen, nebft dem Adjunct, Unterricht ertheilt. Nach drey Jahren wird der Eleve examinirt, und nach einem guten Zeugnifs, mit Zulage in die zweyte Claffe befördert, aus welcher alle 3 Jahre drey in fremde Länder reifen müssen; wozu fie von der Conferenz eine detaillirte Inftruction, und von dem Minister der National-Lehranstalten Empfehlungsschreiben an die auswärtigen Minifter und diplomatischen Agenten Russlands erhalten. Alle drey Monate statten fie dem Secretär wenigftens einmal Bericht ab, und liefern alle Jahre eine wifTenfchaftliche Abhandlung ein. Nach ihrer Rückkunft werden fie wieder examinirt, und können, nach einem guten Zeugnifs, Adjuncten werden, fobald eine Stelle offen wird.

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Uebrigens hat die Akademie ihre Druckerey, Buchhandlung, Bibliothek, Naturhistorisches Mufeum, Münz- und Seltenheits- Cabinet, Observatorium, Modellfaal, physikalisches Cabinet, anatomisches Theater, zwey chemische Laboratorien und einen botanifchen Garten. An jährlichen Einkünften hat fie 120,000 Rbl., worüber die, aus dem Präfidenten, 2 Akademikern, und 2 Räthen bestehende, Verwaltungscomité nach beygefügtem Etat disponiren.

III. Etat der Akademie.

Der Präfident bezieht an Gehalt 3000 Rubel; der Secretär 2200; jeder Akademiker 2000; jeder Adjunct 1000, hat er den Grad eines aufserordentlichen Akademikers erlangt, 400 Rbl. Zulage; jeder Eleve 400Rb., ift er in die 1oteClaffe hinaufgerückt, 200Rbl.Zulage; fechs auswärtige Ehrenmitglieder,

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als Penfionairs der Akademie, jedes 300 Rbl., fechs inländische in gleicher Qualität, jedes 500 Rbl.; fechs ruffifche Correfpondenten, jeder 200 Rbl.; der Conferenzfecretär, Zulage zu feinem Gehalt als Akademiker, 500 Rbl.; der Archivar, Zulage, 200; der Uebersetzer der Conferenz, Zulage, 200 Rbl.; 2 Schreiber 600 Rbl.; für auswärtige Correfpondenz und andern Aufwand 800 Rbl.; der Bibliothekar, Zulage, 400 Rbl.; zwey Gehülfen des Bibliothekars 1400 Rbl.; der Schreiber 300 Rbl.; der Auffeher des Museums, Zulage, 400 Rbl.; fein Gehülfe, ein Adjunct, 300 Rbl.; fein Schreiber 300 Rbl.; zwey Akademiker, als Mitglieder der Verwaltungscomité, jeder 400 Rbl., Zulage; zwey Räthe, 2400 Rbl.; der Secretär der Comité 300 Rbl.; der Caffirer 700 Rbl.; der Protokoll - Ueberfetzer 500 Rbl.; der Buchhalter 600 Rbl.; der Archivar 400; der Verwalter 500; für Canzley - Koften und Subalterne 3000; zu Unterhaltung der Bibliothek und des Münzkabinets 2000; zu Unterhaltung des Museums, und für einen Packer 1200; der Obfervatorien 1000; des phyfikalischen und ModellCabinets 1000; zweyer Laboratorien und Laboratoren 1600; des botanischen Gartens und Gärtners 2500; der Verfertiger der mathematischen, physikalischen und meteorologischen Instrumente erhält 1000; zwey Arbeiter feines Geräths 400; der Mechanicus 1000; der Zeichner 500; der Chirurg 300; der Architekt 500 Rbl.; hiezu die Zinfen von 70,000 Rubel für die Penfionen, 5000; für Reifen der Eleven 2000; für Heitzung 2700 Rubel: Beträgt, als Totalfumme, 120,000 Rubel.

II. Todesfälle.

Den 23 Jan. ftarb Hr. Johann Wilhelm Hermanni, Ev. Luth. Pred. an der kleinen Marienkirche in Soeft, in der Graffch. Mark. Er wurde 1755 dafelbft geboren, und erreichte ein Alter von 48 Jahren. In feinem Charakter war Rechtfchaffenheit unverkennbar. Sein Beftreben, feine Gemeinde und die Jugend auch durch ein belleres Lehrbuch in der Religion auf eine vernünftige Art aufzuklären, wurde gröfstentheils verkannt. Von feinen Kenntnissen zeugen die in Meufels geł. Teutschl. B. III und IX bemerkten Schriften, von welchen fein vollständiges katechetisches Lehrbuch der chriftl. Relig. zum Gebrauch in den Bürger- und Landschulen u. f. w. Leipz. und Elberfeld 1800. 8. faft allgemein günftig aufgenommen worden ift.

S. 113. Z. 21. Tokody ift zu lefen ftatt Tonody, S. 114. Tokody ftatt Sonodi.

Z. 22. Alexius Szent Páli ftatt Pál.

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Ein auffallender Contraft hat in Ansehung der meteorologischen Thatfachen, die zwifchen den beiden Mondsdeclinationen während des Monats Nivose vorfielen, fich ergeben. Bey der

letzten nördlichen Conftitution im erften Drittheil des Nivose war bekanntlich sehr schlechtes Wetter, und aus öffentlichen Nachrichten kennt man alles das Unglück, welches daffelbe in unfern Meeren veranlasst hat. Unmittelbar darauf erfolgte, in der füdlichen Conftitution, welche den 12 Niv. anfing, ein völlig entgegengesetzter Zustand, und wir hatten vom 12-21ften stilles, fchönes, und für die Jahrszeit recht angenehmes Wetter. Diefes würde fich bis zu Ende der füdlichen Conftitution erhalten haben, wäre nicht am 21ften der Neumond eingetreten.

Jetzt find wir wieder in eine nördliche Conftitution verletzt, welche eben fo drohend feyn würde, als die zu Anfang des Monats, wenn das Perigaum weniger in der Conftitution fortge rückt, und das erfte Viertel nicht mehr wäre. Deffen ungeachtet haben wir feit dem 27ften fchlechtes Wetter, dem vom Anfang des Nivole

NACHRICHTEN.

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faft gleich. Es contraftirt mit dem während der zwey erften Drittheile der füdlichen Constitution stark, und es steht zu fürchten, dass es in den Nordmeeren Europa's viele Stürme geben werde.

Seit ich das Studium der meteorologischen Ereigniffe nach einer befondern Methode unternommen, hab' ich das Perigaum noch nie in nördlichen Conftitutionen gefehen, bis allein in diefem Jahre. Wäre nun, ftatt des annähernden erften Viertels, Neumond gewefen; so hätte man dann das Maximum von vereinigten Einflüffen' gehabt, um die Heiterkeit der Atmosphäre zu ftören; und in dieser Jahrszeit, wo der Sonnenftrahl zu wenig Kraft hat, um die Wirkungen zu modificiren, würden fie Zweifelsohne ungemein merkwürdig gewesen seyn.

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Ich erwarte ein ähnliches Maximum von Einflüffen auf den nächften 20ften Germinal; er wird aber nur in den dritten Tag der nördlichen Conftitution fallen, der nur noch eine geringe Kraft haben wird. Deffen ungeachtet erfuche ich die Beobachter, auf die Ereigniffe jener Epoche zu achten, da ich glaube, dafs die Wirkungen jener Vereinigung von Umftänden beträchtlich feyn werden. Auch erfuche ich fie um Aufmerkfamkeit für diefelbe Vereinigung von Umftänden auf den nächftfolgenden 19ten Floreal, wo fie etwas mehr Kraft haben wird, da fie um einen Tag in der Declination vorgerückt ist..

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Diese beiden mächtigen Vereinigungen von Umftänden, welche nur nach langen Zwischenräumen wieder eintreten, können zur Entscheidung der Frage dienen, ob in allem diefem nur Hypothefen und fimple Muthmafsungen statt finden, oder ob die Einflüffe, von denen ich fprach, wirklich unfere Aufmerksamkeit ver dienen.

Zu Folge meines Studiums von diefem Jahre," hatte ich faft vor drey Monaten vorausgefehen, dafs der Winter bis zum Februar fehr mild feyn würde. Ich habe davon nur gegen meine Freunde gefprochen, und wollte nicht eher etwas darüber öffentlich bekannt machen, als bis Thatsachen den Grund meiner Vermuthungen bestätigt

T

haben

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