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JENA ISCHEN

ALLGEM. LITERATUR-ZEITUNG

Numero 140.

LITERARISCHE

I. Neue periodifche Schriften.

Mit Anfange des Jahres 1805 erscheint:

Der europäische Auffeher.
Eine Zeitung für Jedermann.

Nebft einem

europäischen Univerfal- Anzeiger,
als Beylage.

Unfere Zeitung, foll von allem, was für den Menschen ein wichtiges Intereffe hat, was feine Einfichten erweitert und verbellert, seine Freu. den und feine Glückfeligkeit vermehrt, und feine Vortheile befördert, Bericht erstatten. Wir treten mit derfelben keiner bisher erfcheinenden Zeitung in den Weg, aber wir werden alle beobachten; wir werden keiner etwas zu Leide thun, fo lange fie innerhalb der Schranken der Wahrheit und der Gerechtigkeit bleibt, aber wir werden die Thorheiten und die Ungezogenheiten der Einen rügen, und die Irrthümer der Andern berichtigen. In der literarifchen Welt foll es keinen Krieg geben, aber es foll auch keine Ruhe herrfchen. In derfelben mufs allein die Vernunft regieren, aber nicht eine blinde, noch eine auf den Kopf geftürzte, fondern eine Vernunft, die fich felbft kennt, die weifs, was fie ift, was fie vermag und was fie thut, die keiner Parthey huldigt, fondern die die Wahrheit, die fich auf die Naturgesetze des menfchlichen Geiftes und auf die Kenntnifs der Dinge gründet, und die Gerechtigkeit allein zu Führern wählt. Diefer Vernunft werden wir folgen. Wir werden jederzeit den Menfchen vom Schriftsteller unterfcheiden: jener ift eine Privat-, diefer eine öffentliche Perfon. Jener liegt als folcher gänz lich aufser dem Kreile der öffentlichen Beurtheilung, diefen aber werden wir nach Verdienft würdigen. Wir werden niemand berühmt fchelten, aufser wer es zu feyn verdient: wir find mit dem grossen Kant der Meinung, dafs um die gewöhnlich fogenannten berühmten Männer gemei niglich viel Wind ift. Mannichfaltigkeit und Kürze der Auffätze foll ein Hauptbeftreben unsers Blattes feyn, und wir werden nichts übergehen,

ANZEIGEN.

was belehrt und vergnügt. Merkwürdige ply. chologische Erfcheinungen werden nicht felten mit den Wundern der Natur abwechseln. Eigentliche Kritik der Bücher ift ausgefchloffen; allein nicht alle politifche Ketzereyen. (Andere nennen fie Defpotenftreiche.) Freymüthigkeit im Urtheilen, Unpartheylichkeit im Abwägen der Gründe, Heiligachtung der Wahrheit und der Gerechtigkeit follen die Maximen unfers Verfahrens feyn. Auffätze, die diefes Gepräge tragen und dem Zwecke unferer Zeitung entsprechen, werden uns willkommen feyn, und nach Verlangen honorirt werden.

Der Jahrgang koftet 1 Friedrichs d'or.

Eine ausführlichere Anzeige findet man in allen foliden Buchhandlungen, auf den refp. Ober- und Poft-Aemtern, Zeitungs-Expeditionen, Adrefs- und Intelligenz-Comtoiren, in der Kurfürftl. Sächf. Zeitungs-Expedition in Leipzig und im Joachimfchen literarifchen Magazin dafelbft, wo auch Beftellungen angenommen werden.

Die Expedition des europäischen Auffehers in Leipzig.

II. Ankündigungen neuer Bücher. Freunde der alten römifchen Literatur, fo wie lateinische Schulen, mache ich aufmerksam auf eine gute Ausgabe von

novis

Ciceronis M. T. Orationes XIII felectae pro Rofcio Amerino, pro lege Manilia etc. animadverfionibus in ufum Scholarum illuftratae a Benjamin Weiske A. M. Scholae Portenfis nuper Conrectore. B maj.

die nächftens in meinem Verlage erfcheinen wird. Der rühmlich bekannte Herausgeber, Hr. Conrector Weiske, der eine Reihe von Jahren über diefe Reden des Cicero las, wird bey diefer Ausgabe nichts weiter zu wünschen übrig laffen, fo wie ich es mir zum Verdienft anrechnen werde, diefe Ausgabe äufserft correct in einem gefälligen Gewande aus einer neuen Schrift und fchönem weilsen Papier in grofs Octav an das Licht treten zu laffen, wodurch ich mir den Dank des Publicums zu verdienen hoffe.

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Ausserdem erfcheint nächftens in meinem Verlage, und wird bald ausgegeben werden: 1) Camenz, M. C. W. Th., katechetifches Handbuch, oder fafsliche Darstellung der ganzen chriftl. Religion und Moral. 4tes Bändchen. 8.

2) Erato; eine Sammlung kleiner Erzählungen vom Verfaller der Heliodora. 3s Bdchen mit 1 Kupfer. 8.

3) Homeri Iliados Rhapfodia M. N. P. five Liber. XII, XIII et XIV c. Excerptis ex Euftathii Commentariis et Scholiis minoribus in ufum Scholarum feparat. edid. M. J. A. Müller. 8 maj.

4) Zachariae, Dr. K. S., Verfuch einer allgemeinen Hermeneutik des Rechts. 8. Meifsen am 30 Oct. 1804.

K. F. W. Erbftein, Buchhändler.

Ueber das Prinzip
der

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deutschen Territorial Verfaffung

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ftändig, und enthält die charakteristischen Schilderungen von 365 der merkwürdigten Personen des 18ten Jahrhunderts, die als berühmte oder berüchtigte Menfchen eine ausgezeichnete Rolle gespielt haben, und deren ganzen Lebensgang man hier mit einem Blicke überfehen kann.

Der Verfaller hat durch die glückliche Bearbeitung diefes Werkes einen neuen Beweis gegeben, wie er mit ächter hiftorischer Kunft die anziehendsten Gemählde darzuftellen weifs; und da es zugleich die interessantesten Notizen von dem Geift und den Sitten eines ganzen Jahrhunderts enthält, und fo vieifeitige Belehrung als Unterhaltung gewährt, fo wird es für jede öffentliche und Privatbibliothek, fo wie auch für Schulbibliotheken sehr zweckmässig anzuschaffen seyn, und kein Freund der Geschichte und Literatur wird dasselbe entbehren können.

Alle 4 Bände complet koften 6 Rthlr. 16 gr. fächf. oder 12 fl. rhein.

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oder der

Nützlichen u. f. w. Briefe u. f. w. Achte ganz umgearbeitete Auflage. 44 Bogen. Preis 18 gr.; fauber in Maroquin-Papier in Pappe mit Titel. 1 Rthlr.

Für Schulen und für den, der 12 Exemplare auf einmal nimmt, gilt für immer der ParthiePreis von 12 gr. das Exemplar. Doch kann ich diefen äufserft niedrigen Preis, wo der Bogen circa 3 pf. kommt, fchlechterdings nur bey 12 und mehreren Exemplaren und wenn man den Betrag unmittelbar an mich fendet, halten. Die Vermittlung einer andern Buchhandlung kann nur bey dem Ladenpreis von 18 gr. ftatt finden.

Ueber den Werth diefes Buchs, das in ganz Deutschland und jetzt auch in Rufsland rühmlicht bekannt ist, kein Wort mehr.

Leipzig, im October 1804.

Heinrich Gräff. (Dieses Buch kann man roh und gebunden in allen Buchhandlungen bekommen.)

NB. Der Rathgeber für Kaufleute u. f. w. v. Claudius erfcheint fchwerlich vor der Oft. M. Diess zur Antwort auf alle schriftliche Anfragen.

In kurzem erscheint, im Verlag von Herrn Buchhändler Harthnoch, von mir bearbeitet: Voyage fur la Scene de fix derniers livres de l'Enéïde, fuivi de quelques Obfervations fur le Latium moderne par Charles Victor de Bonftetten. Da das, meiner Arbeit zum Grunde liegende Werk, wenn es für

unfer

unfer deutfches Publicum durchaus brauchbar werden foll und wen intereffirte wohl bey ei nem vergleichenden Werke, deffen fruchtbaren Resultate von der Richtigkeit und Genauigkeit der ihnen untergelegten Data abhängen, ohne deren durchgängige Verificirung ein für die lehrbegierige Welt zum Theil nur schöner Roman?

in demjenigen Theil, der das Lokal und die Verhältniffe des alten Roms und feiner Umgebungen betrifft, wirklich umgearbeitet zu werden Bedarf: fo würde das Publicum zu einer blofsen Uebersetzung um fo weniger Zutrauen fallen können, als man dadurch weder den glücklichen, in fo vieler Hinsicht erreichten Entfchlufs des geiftreichen Verfallers der Urfchrift, durch eigene Bereifung der Umgebungen Roms, dem alten Rom durch das neue und dem neuen durch das alte Licht zu verfchaffen; noch die Solidität des deutschen Geistes in Abficht auf Kenntnifs der alten Welt zu ehren wülste. Die Verlagshandlung wird auch für ein geschmackvolles Aeulseres forgen....

K. G. Schelle.

Folgende neue juriftifchen Schriften find bey den Gebr. Hahn in Hannover erfchienen, und in allen Buchhandlungen zu haben: Berg, G. H. von, Beobachtungen und Rechtsfälle, in der Göttingfchen Jurifienfacultät und in der Königl. Juftiz-Kanzley in Hannover gefammlet und herausgegeben, 2 Bände. gr. 8. 2 Rthlr. Deffen Handbuch des deutschen Polizey-Rechts, 4r Band, zu beiden Ausgaben gehörig. gr. 8. 2 Rthlr. 16 gr.

(alle 4 Bände kosten 6 Rthlr. 16 gr.) Bülow, Fr. von, und Dr. Th. Hagemanns praktifche Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrfamkeit, 4r Band. 4. 2 Rthlr.

18 gr.

(alle 4 Bände koften 9 Rthlr.) Meditationen über verschiedene Rechtsmaterien, herausgegeben von den Gebr. Overbeck, 4r Band, dritte verb. und verm. Ausgabe. 8. 20 gr. (alle 9 Bände koften 6 Rthlr. 16 gr.) Münter, Dr. C. C., das Weiderecht. 8. 1 Rthlr. Schlegels, J. C. F., Kurhannöverfches Kirchenrecht. 4r Band. gr. 8. 1 Rthlr, 16 gr. (alle 4 Bände koften 6 Rthlr. 12 gr.)

III. Herabgesetzte Bücherpreife. Von dem Gemählde von Stockholm aus dem Schwedifchen überfetzt von H. S. A. Gerken, iter Band, ehemals im Verlag bey Meyn in Hamburg, haben wir das Verlagsrecht übernommen und den Preis von 1 Rthlr. zu 16 gr. herabge

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IV. Gegen-Anzeige.

In No. 39 des Intelligenzblattes der Jenaifchen Allg. Lit. Zeitung, desgleichen in No. 302 des Reichsanzeigers von 1804 und in andern öffentlichen Blättern, hat Herr Kümmel in Halle ein

Handwörterbuch der deutschen Sprache, mit befonderer Rücksicht auf die Synonymen derfelben, für alle diejenigen, welche das Deutsche richtig reden und fchreiben wollen,

von einem ungenannten Verf, angekündigt. Der Zufatz:

mit befondrer Rückficht auf die Synonymen derfelben

kann einen doppelten Sinn haben. Soll er darauf hindeuten, dass in diefem Wörterbuche neben den einzelnen Wörtern zugleich die finnverwandten blofs namhaft gemacht worden find, fo fcheint der Gewinn von diefer Einrichtung fehr unbedeutend zu feyn. Hat aber jener Zufatz den Sinn, dass in dem angekündigten Werke auch die Begriffe der finnverwandten Wörter auseinander gefetzt worden find, fo ift er höchft überflüffig, da die Natur eines Wörterbuchs über Eine Sprache es mit fich bringt, dafs die Bedeutungen aller einzelnen darin aufgeftellten Wörter, und folglich auch der finnverwandten genau angegeben werden.

Doch das mag dahin gestellt seyn, und wir würden uns gar nicht veranlasst finden, irgend ein Wort über die Ankündigung und ihren Gegenstand zu dem Publicum zu fprechen, wenn Hr. Kümmel nicht in ihr zugleich verfichert hätte, dafs durch das von ihm angekündigte Handwör terbuch für jeden, der fich deffen bediente, ein fynonymifches Wörterbuch entbehrlich würde. Da wir die Verleger des vortrefflichen fynonymischen Handwörterbuchs find, welches den Herrn Professor Eberhard zum Verfasfer hat, und jene Verficherung des Hn. Kümmel den Abfatz diefes allgemein gefchätzten Werks schmälern muss: so wird uns Niemand den Vorwurf machen, dafs wir unbefugter Weife dem Publicum folgende Bemerkungen zur Beherzigung mittheilen, bey welchen wir uns lediglich auf eine Vergleichung zwischen dem von uns verlegten und dem von Hn. Kümmel angekündigten Handwörterbuche einfchränken.

1) Ift zwar, wenn die Begriffe der finnverwandten Wörter genau definirt worden find, dadurch allerdings zugleich auch das Uebereinftimmende und Unterfcheidende derfelben gegeben, doch fo, dafs es erft, und zwar oft mit nicht geringem Scharffinn, aus den dargestellten Begriffen entwickelt werden muss. Dazu aber hat der Lernende in der Regel nicht Kraft genug. Ein fynonymifches Werk daher, das vorzüglich für ihn beftimmt ift, kann nur unvollkommen feyn, wenn es fich mit jener Entwickelung gar

nicht befasst, und diefe Unvollkommenheit haftet an dem von Hn. Kümmel angekündigten, da hingegen das von uns verlegte in diefer Hinficht die vollkommenfte Befriedigung gewährt.

2) Es ift ein dringendes Bedürfnifs für den Lernenden, dafs man es fich nicht daran genügen Jaffe, von den Dingen, über welche er befehrt werden foll, ihm die Begriffe im Allgemeinen aufzustellen. Dadurch giebt man ihm blofs den todten Buchstaben, und wie wahr und erfchöpfend auch die Begriffe auseinander gefetzt feyn mögen, es wird ihm, in tausend Fällen gegen Einen, an Gegenftänden fehlen, welche er an jene Begriffe zu knüpfen hat. Vielmehr mufs man ihm durch zweckmässig gewählte BeyTpiele zu Hülfe kommen, indem dadurch erft der, durch die allgemeinen Begriffe ihm mitgetheilten Erkenntnifs, Geift und Leben eingehaucht wird. Das grofse Verdienft, durch die treffendften Beyfpiele überall auf eine folche anschauliche, lebendige Erkenntnifs hinzuwirken, hat fich Herr Profeffor Eberhard in dem von uns verlegten Werke erworben, dagegen das bey Hn. Kümmel herausgekommene ganz davon entblösst ist.

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3) Das letztere Werk ift, als fynonymifches, keineswegs vollständig. Man fehe z. B. die ArMan fehe z. B. die Artikel: einige, etliche, manche. Nirgends ift der Lehrling aufmerkfam darauf gemacht worden, dafs diefe Wörter Synonyme find. Und nun lefe man die aufgeftellten Begriffe felbft! Das Wort einige bezeichnet mehrere Dinge einer Art; das Wort etliche eine unbestimmte Anzahl von Din gen; das Wort manche eine geringe Menge entweder von Perfonen oder von Sachen. Welche Belehrung kann nun hieraus der Lehrling schöpfen? Der Begriff etliche fchliefst den Begriff einer Mehrheit von Dingen derfelben Art eben fo gut in fich, wie der Begriff einige; und der Begriff mehrere Dinge ift auch kein andrer, als der Begriff einer unbestimmten Anzahl von Dingen. Dafs aber das Wort einige nicht blofs von einer Mehrheit der Zahl nach, sondern auch von dem Grade, der Intensität Eines und deffelben Dinges, z. B. in dem Satze: ich habe einigen Einfluss auf dein Glück gehabt, gebraucht wird, davon fagt uns das von Hn. K. verlegte Werk keine Sylbe. Der Begriff des Worts manche ist nicht unvollständig, er ift offenbar falfch angege ben; nicht eine geringe, fondern eine betracht liche Menge wird dadurch bezeichnet, und der Ausdruck manche Menfchen deutet auf eine grö Isere Anzahl von Menfchen hin, als der Ausdruck einige oder etliche Menfchen. Dagegen lefe man nun über eben diefe Artikel das Eberhardfche Handwörterbuch nach Wie fcharf beftimmt, wie vollständig auseinandergefetzt find hier die Begriffe, und mit welcher Feinheit der Diftinction ihre Abweichungen von einander darge ftellt!. Diesem Beyspiele könnten noch viele andere beygefügt werden; wir begnügen uns

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aber, die Lefer nur noch auf die ebenfalls nicht als Synonyme aufgeführten Wörter: Bedeutung und Sinn aufmerklam zu machen, weil es ganz vorzüglich auffallend ift, dafs in einem Werke, nach Hn. Kümmels Verficherung, eine, alle fywelches über finn verwandte Wörter, wenigftens de, Belehrung ertheilen foll, gerade das Wört nonymischen Wörterbücher entbehrlich machen. chen Sinn ohne Erwähnung feines Verwandten, der Gebiete beider, worüber man in dem Eberals folchen, and ohne genaue Grenzfscheidung hardfchen Werke fo volle Befriedigung erhält, hat bleiben müffen. Ueberhaupt find

Werke, von den finnverwandten Wörtern ge4) Die, in dem von Hn. K. angekündigten gebnen Definitionen, fo weit wir die Verglei chung angeftellt haben, gröfstentheils entweder Wiederholungen der Darstellungen des Hn. Prof. Eberhard, oder dürftige Auszüge aus denselben. Man vergleiche, um fich hiervon zu überzeugen, nur folgende Artikel:

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Abgabe, Auflage; Eid, Schwur, Eidschwur; Auslegen, erklären, deuten; beraufcht, betrunken, befoffen, trunken; Einöde, Wüfte, Wildnifs,

-

I

oder vielmehr ftatt des letztern das Adjectivum wild; denn merkwürdig genug dás Subftantivum felbft ift, in Hn. Kümmels deutschem Wörterbuche, keiner Aufnahme gewürdigt worden, wenigftens an dem Orte nicht, wo es ein Jeder zuerft sucht.

ftützt, den Schlufsfatzt hinftellen: Wenn wir hier nun, auf diese Prämissen ge

Bey dem von Hn. Kümmel verlegten Handwörterbuche bleibt, feiner entgegenfiehenden Verficherung ungeachtet, ein fynonymifches Wörterbuch immer noch ein unentbehrliches Bedürfniss; fo glauben wir, dafs auch der ftrengfte Dialektiker uns unbedingt beytreten wird.

Schimmelpfennig und Compagnie.

V. Erklärung.

beiden Bändchen der: Ich fehe mich aus Gründen veranlafst, die

we

Zoflora oder die gute Negerin bey dem Verkauf nicht trennen zu lassen, nigftens das 1fte Bändchen nicht ohne das 2te auszugeben. einer andern Auflage des zweyten Bandes diefes Zugleich muss ich das Publicum vor intereffanten Romans warnen, meinigen erschienen ift. Ein Blick in das frandie neben der zöfifche Original lehrt, welche grofse Verftümmelung jene erlitten hat, lassen: S. 15-17, 19—20, 69–70, 123, 124— Es find darin ausge26, 128, 132, 153, 156-62. (die fchöne poëtiLehe Anrede an Bernhard von Saint-Pierre) 176–77.

Rinkfche Buchhandlung

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in Altenburg.

der

JENAISCHEN

ALLGEM. LITERATUR-ZEITUNG

Numero 141.

LITERARISCHE NACHRICHTEN.

I. Beförderungen und Ehrenbezeugungen.
Der Kurfürft von Sachfen hat den Hn. Prof. W.

G. Becker zu Dresden, zum Hofrath und Auffe-
her des Grünen Gewölbes mit Beybehaltung der
Oberaufficht über Antikengallerie und Münzka-
binet, ernannt, und ihm zugleich den H'n. Biblio-
thekfecretär Semmler als Unterinfpector beyge-
fetzt, der jedoch mit der Bibliothek in Verbin-
dung bleibt.

Der Prof. extraord. und Baccal. Theol. Hr. Carus in Leipzig hat, nach Ablehnung eines Rufes zu einer theol. Profellur in Göttingen, der Dresdner Regierung 300 Rthlr. Penfion erhalten.

von

Hr. Prof. D. F. D. Gräter zu Hall in NeuWürtemberg, feit dem Jul. dieses Jahres Verwefer des erledigten Rectorats, ist von dem Kurfürften zum wirklichen Rector des Gymnasiums, und Oberinfpector des Contubernii Alumnorum ernannt worden.

Hr. Funke, Infpector des Seminariums in Deffau, hat vom Fürften zu Rudolftadt den Titel eines Erziehungsrathes erhalten.

Der D. der Arzney gelahrheit, Hr. Sybel in Brandenburg, ift zum Königl. preufs. Medicinalrath ernannt worden.

Die kön. preufs. Märkische ökonomische Gefellschaft in Potsdam hat zu ihren Mitgliedern ernannt, Hn. Wildegans, kön. preufs. Kammerrath und Erbherrn auf Bomft, Koppnitz und Groitz in Südpreussen, Hn. Sturzel, Stadtdirector in Bomft, Hn. D. und Prediger Wunderam in Eboldshaufen bey Nordheim, Hn. General von Krokow in Pommern, Hn. Bauinspector Quednow in Potsdam, Ha. Bergrath Würft in Berlin, Hn. Landrath von Borke, Gutsbesitzer auf Kankelwitz u. f. w. in Pommern, und Hn. Artillerie-Lieutnant von Voss in Berlin.

Hr. Conf. Rath Ribbeck, Prediger an der heil. Geift-Kirche in Magdeburg, wird in Berlin als Ober-Confiftorialrath und Probft an die Stelle des verstorbenen Zöllner angeftellt werden.

Hr. Fr. Wilh. Aug. Crome, Prof. der Statist,

und Cameralw. zu Gieffen, ift nach Landshut berufen, und hat um feine Entlaffung angesucht.

Hr. D. Ludw. Ad. Dieffenbach, Lehrer am Gymn. zu Gieffen, ift zugleich als Cuftos der Universitäts-Bibliothek angeftellt worden.

Hr. D. F. F. Kofegarten, Bruder des bekannten Dichters, ift zum Lehrer bey der Kreisschule zu Wenden berufen worden.

Den vom Hn. Prof. Clariffen zu Harderwyk abgelehnten Ruf nach Gröningen hat Hr. Parau, Prof. der orient. Sprachen zu Deventer, ange

nommen.

Der bisherige Pfalzbayer. Kämmerer und geh. Referendar, Hr. Graf von Arco, ift zum GeneralCommiffar und Präfidenten der Landesdirection in Schwaben ernannt worden, und der Freyherr von Aretin, der jedoch Director bey der erften Deputation der bayerischen Landesdirection bleibt, hat die Stelle eines Referenten bey dem auswärtigen Minifterial-Departement erhalten.

Hr. Diakon. M. Müller zu Langenfalza ift Paftor zu Neumark im Erzgebürge geworden.

Hr. Hofmedik. D. Hufchke zu Weimar ist von Sr. Durchl. dem Herzog zu Sachs. Weimar zum Hofrath und Leibmedikus ernannt worden, und Hr. Landphykus D. Müller zu Eifenach hat den Hofraths-Charakter erhalten.

Hr. D. und Phyfikus Koch in Glückstadt und Hr. D. u. Phyfikus Wicq de Tholen find Adjuncten des Sanitäts-Collegii in Kiel geworden.

Hr. von Roth, ehemals Prof. des deutfchen Staatsrechtes zu Mainz, jetzt Oberappell. Rath zu Afchaffenburg, ift vom Kurf. Erzkanzler zum zweyten Subdelegirten bey der Kaiferl. ReichsExecutions Commiffion in Frankfurt ernannt worden.

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Hr. Wenz. Voigt, Prof. der Rhetorik am altstädter Gymn, zu Prag, ist Prof. der Philofophie an der Universität zu Krakau geworden, und feine Stelle zu Prag hat Hr. Franz Petritsch, Prof. an der Therefian. Ritterakademie zu Wien, erhalten.

Der geh. Finanzrath Hr. v. Borgftede in Berlin ift Präfident des Salzdepartements, der Bank und Seehandlung geworden.

Dem Hn. Oberbergr. Baron v. Humbold hat (7) C der

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